Wer aufgrund seiner Arbeit eine psychische Erkrankung erleidet - zum Beispiel ein Trauma - bekommt das bisher nicht als Berufskrankheit anerkannt. Das könnte sich durch eine Entscheidung des Bundessozialgerichts bald ändern. Geklagt hat ein Rettungssanitäter. Das Urteil könnte Signalwirkung haben.

In manchen Berufen besteht ein erhöhtes Risiko, eine bestimmte Krankheit zu entwickeln. Ein Bauarbeiter beispielsweise, der immer schwer heben muss, läuft Gefahr sich den Rücken kaputt zu machen. Das könnte dann in die Kategorie Berufskrankheit fallen. Der oder die Betroffene erthält dann eine Entschädigung. Bei psychischen Erkrankungen, die auf die Berufsausübung zurückzuführen sind, ist die Lage anders.

Posttraumatische Belastungsstörung als "Wie-Berufskrankheit"

Ein Rettungssanitäter, der für das Deutsche Rote Kreuz in Stuttgart gearbeitet hat, hat geklagt. Er war 2009 bei dem Amoklauf von Winnenden im Einsatz, bei dem 15 Menschen starben. Immer wieder ist er auch zu Selbstmorden gerufen worden.

2016 hat er dann einen Zusammenbruch erlitten. Eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) ist bei ihm diagnostiziert worden. Danach hat er seinen Job aufgegeben und ist seither in psychologischer Behandlung. Mit seiner Klage will er erreichen, dass die PTBS als eine "Wie-Berufskrankheit" anerkannt wird.

"Der Mann klagt, dass die Posttraumatische Belastungsstörung als eine sogenannte Wie-Berufskrankheit anerkannt wird."
Rahel Klein, Deutschlandfunk-Nova-Reporterin

Bei "Wie-Berufskrankheiten" handelt es sich um Krankheiten, die wie eine Berufskrankheit anerkannt werden. Welche Krankheit als Berufskrankheit gilt, wird durch die Berufskrankheitenverordnung geregelt. Aktuell sind dort 80 Krankheiten aufgelistet: Lungenkrankheiten durch Asbest, Schwerhörigkeit durch Lärm am Arbeitsplatz oder Wirbelsäulenerkrankungen durch schweres Tragen zum Beispiel. Psychische Erkrankungen fehlen darin.

Leistungen abhängig von Anerkennung

Bis eine Krankheit in der Liste aufgenommen wird, vergehen Monate oder Jahre. Dazu braucht es eine Empfehlung des zuständigen Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten. Ein komplizierter Prozess. Darum gibt es die Ankerkennung als Wie-Berufskrankheit. Geregelt wird das von den Berufsgenossenschaften, wenn es neue wissenschaftliche Erkenntnisse gibt. Damit entsteht Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Das möchte auch der Stuttgarter Rettungssanitäter.

"Psychische Erkrankungen sind bisher nicht in der Liste. Um eine Krankheit in diese Liste aufzunehmen, vergehen Monate oder Jahre, und es braucht eine Empfehlung des zuständigen Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten."
Rahel Klein, Deutschlandfunk-Nova-Reporterin

Urteil mit Signalwirkung

Das Urteil des Bundessozialgerichts könnte Signalwirkung haben. Für die Urteilsfindung wird ein wissenschaftliches Gutachten erstellt, in dem festgestellt wird, ob Rettungshelfer und -helferinnen ein erhöhtes Risiko für eine PTBS haben. Würde die PTBS als Wie-Berufserkrankung anerkannt werden, könnte sie auch später auf die normale Liste mitaufgenommen werden. Das könnte langfristig dazu führen, dass psychische Krankheiten generell bessere Chancen auf Anerkennung haben.

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Hanjo von Wietersheim ist Beauftragter für die Notfallseelsorge in Feuerwehr und Rettungsdienst bei der evangelischen Kirche in Bayern. Er könne sich gut vorstellen, dass Rettungskräfte öfter an PTBS erkranken, sagt er. Denn sie gehen große Risiken ein. Zum Beispiel sei die Unfallgefahr mit einem Einsatzfahrzeug während eines Einsatzes um das Achtfache höher als bei normalen Fahrten. Das alleine sei schon eine massive Stressbelastung. Hinzu käme die Konfrontation mit Verletzten und sterbenden Menschen. Das sei nur schwer zu verarbeiten.

Dürftige Datenlage über psychische Belastungen

Nur: Statistisch belegen lässt sich das bislang nur schwer, da die Datengrundlage sehr dünn ist. Das müsse sich ändern, sagt Hanjo von Wietersheim. Bei ihnen, so sagt er, werde vonseiten der Notfallseelsorge bereits im Einsatzbericht vermerkt, ob ein Einsatz möglicherweise traumatisierend sein könnte. Dann wäre es auch für die Berufsgenossenschaft möglich, anhand solcher Daten psychische Erkrankungen als Ursachen in den Blick zu nehmen und zusammenhänge festzustellen.

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Shownotes
Ausstehendes Gerichtsurteil
Psychische Erkrankungen bald auch Berufskrankheit?
vom 07. Mai 2021
Moderatorin: 
Sonja Meschkat
Gesprächspartnerin: 
Rahel Klein, Deutschlandfunk-Nova-Reporterin