Comedienne Enissa Amani will eine Geldstrafe für eine Beleidigung nicht zahlen und lieber in den Knast gehen. Denn ein AfD-Politiker sei für seine rassistischen Äußerungen nicht belangt worden, so ihre Begründung. Eine rechtliche Einordnung.

Auf Social Media sprechen gerade viele Menschen über eine Geschichte – nämlich die der Komikerin Enissa Amani. Die Stand-upperin hatte den bayerischen AfD-Politiker Andreas Winhart wegen einiger rassistischer Ausfälle mit Schimpfworten beleidigt. Dafür wurde sie von einem Gericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro verurteilt.

"Ich werde nicht zahlen. Auch nicht, wenn es nur fünf Cent wären."

Doch offenbar weigert Amani sich die Strafe zu zahlen. Sie selbst spricht davon, dass bald ein Haftbefehl gegen sie ergehen soll – und sagt, dass sie überlegt, 40 Tage in den Knast zu gehen. Denn, so ihre Begründung, auch wenn sie ihre eigene Strafe gerechtfertigt findet, sei es nicht in Ordnung, dass der Politiker straffrei hetzen durfte.

Amani vs. AfD: Es geht um zwei unterschiedliche Verfahren

Doch juristisch lasse sich das eine nicht so einfach gegen das andere aufwiegen, erklärt der Medienanwalt Christian Solmecke. Im Falle der rassistischen Aussagen von Winhart stellte die Staatsanwaltschaft Traunstein das Verfahren ein und berief sich dabei auf eine frühere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

"Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts besagt, dass man im politischen Meinungskampf einen besonderen Schutz genießt", so der Medienanwalt." Andreas Winhart befand sich damals auf einer Wahlkampfveranstaltung. Aufgrund des Urteils vom Bundesverfassungsgericht hat jetzt auch die Staatsanwaltschaft in Traunstein gesagt: 'Da darf man schon mal was polemisch zuspitzen und bewusst provozieren.'"

"Ich hätte hier keine Beleidigung angenommen, man hat immer eine gewisse Möglichkeit, die Meinungsfreiheit für Enissa Amani anzuwenden."
Medienanwalt Christian Solmecke über die Strafe von Enissa Amani

Viele Menschen, Amani eingeschlossen, verstehen nicht, weshalb der AfD-Politiker mit Beleidigungen davon kommt, die Comedienne aber eine Strafe zahlen soll. Der Medienanwalt erklärt, dass ein Gericht immer einen Auslegungsspielraum hat. Er selbst sehe zwar in den Aussagen von Amani keine Beleidigung, sondern eine Äußerung im Sinne der Meinungsfreiheit. Doch welche Details genau zum Urteil geführt hätten, lasse sich von außen nur schwer beurteilen. "Der Teufel steckt immer im Detail, dazu muss man den ganzen Fall kennen", erklärt er.

Wenn Amani ins Gefängnis geht, könnte das der AfD in die Hände spielen

Solmecke vermutet, dass die Ankündigung von Amani, ins Gefängnis zu gehen, nichts an der Strafe ändern wird. "Entweder sie zahlt das Geld, oder sie wandert in den Knast", sagt er. "Das ist eine ziemlich eindeutige Angelegenheit."

"Da lacht sich die AfD nur ins Fäustchen und sagt sich: 'Guck mal die hat uns beleidigt und geht dafür jetzt sogar ein Knast.'"
Medienanwalt Christian Solmecke über die Ankündigung von Enissa Amani

Denn, so der Medienanwalt, die Comedienne sei verurteilt worden. Sie habe nun die Möglichkeit in Berufung zu gehen und sich gegen das Urteil zu wehren. Solmecke sagt, dass er Amani raten würde, nicht ins Gefängnis zu gehen, denn sonst würde die AfD das für sich instrumentalisieren.

Shownotes
Enissa Amani und die AfD
Warum der Comedienne Knast droht
vom 19. November 2021
Moderator: 
Till Haase
Gesprächspartner: 
Christian Solmecke, Rechtsanwalt für Medienrecht