Keine Kontakt- oder Ausgangsbeschränkungen, Friseurtermin ohne Test und shoppen ohne Termin – das ist für Genesene und Geimpfte wieder möglich. Doch die wiedergewonnenen Freiheiten stellen die Behörden für ihre Kontrollen vor ein Problem. Denn ansehen können sie den Personen ihren Status eben nicht.

Gruppen im Park, tausende Menschen, die shoppen gehen – bis vor kurzem galten dafür für alle die gleichen Bedingungen und die Polizistinnen und Polizisten wussten was zu tun war. Jetzt ist die Situation etwas anders: Es könnte sein, dass die Gruppe im Park sich legitim treffen darf – wenn alle geimpft sind oder in den letzten sechs Monaten an Covid-19 erkrankt waren.

"Aktuell gibt es keine Verpflichtung, einen Impfpass oder eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt mitzuführen. Allerdings muss man damit rechnen, dass das im Nachhinein überprüft wird."
Michael Mertens, Mitglied im Bundesvorstand der Gewerkschaft der Polizei

Das bedeutet für die Beamtinnen und Beamten: Sie müssen derzeit dafür sorgen, dass sich Menschen an Regeln halten, die noch nicht komplett ausgearbeitet sind. Wer bei einer Kontrolle keine Bescheinigung oder einen Impfausweis dabei habe, muss also trotzdem nicht mit einer Anzeige rechnen, erklärt Michael Mertens von der Gewerkschaft der Polizei.

Allerdings darf die Polizei im Zweifelsfall beispielsweise die Gruppe im Park nach Hause schicken, wenn sie nicht nachweisen können, dass sie alle genesen sind.

Gesundheitsamt stellt Bescheinigung für Genesene aus

Um diesen Fall zu verhindern, rät er allen Genesenen, sich an das zuständige Gesundheitsamt zu wenden. Als genesen gelten nur diejenigen, deren positiver Test 28 Tage oder mehr zurückliegt. Außerdem darf die Erkrankung höchstens ein halbes Jahr her sein. Liegt sie länger zurück, schätzen Forschende, dass eventuell nicht mehr genügend Antikörper vorhanden sind, um eine neue Infektion zu verhindern. Dann hilft nur: Impfen.

"Ein digitaler Impfausweis sollte einen sehr hohen Fälschungsschutz haben. Ich denke auch, dass uns so ein Ausweis noch länger begleiten wird."
Michael Mertens, Mitglied im Bundesvorstand der Gewerkschaft der Polizei

Egal, ob Bescheinigung oder Impfausweis, das Problem ist, dass beide Dokumente leicht zu fälschen sind. Doch Michael Mertens macht noch einmal klar: Ein Betrug und auch der Versuch hat strafrechtliche Konsequenzen. Seine Hoffnungen setzt er auf einen digitalen Impfausweis.

EU plant digitales Impfzertifikat

Die EU plant bereits ein solches digitales Impfzertifikat. Frühestens ab Juni soll es dann zur Verfügung stehen. Doch auch dann wird es keine Pflicht geben, sich dafür einzutragen.

Korrektur

In einer vorherigen Version des Artikel hatten wir geschrieben, dass man, um als genesen zu gelten, seit mindestens 28 Tagen gesund sein müsse. Das stimmt nicht. Es muss ein mindestens 28 Tage alter positiver Test vorliegen. Wir haben das im Text geändert.

Shownotes
Corona-Maßnahmen
Wie Geimpfte und Genesene ihren Status nachweisen können
vom 11. Mai 2021
Moderator: 
Ralph Günther
Autor: 
Martin Krinner, Deutschlandfunk Nova