Alle anderen Parteien müssen sich zur Wahl anmelden. Heute (21. Juni) läuft um 18 Uhr die Frist ab für die "Einreichung von Beteiligungsanzeigen", wie es hochoffiziell beim Bundeswahlleiter heißt. Die Parteien müssen Folgendes nachweisen: ein aktuelles Wahlprogramm, eine Satzung und dass sie den Status als Partei innehaben. Dieser Nachweis des Parteistatus gilt für Parteien, die vor mehr als sechs Jahren gegründet wurden, so der Politikwissenschaftler Uwe Jun. Die Parteien müssen dann nachweisen, dass sie in den vergangenen sechs Jahren an Wahlen teilgenommen haben.
Unterschriften sollen Unterstützung zeigen
Hinzu kommen die sogenannten Unterstützungsunterschriften. Anhand von Unterschriftenlisten müssen die Parteien nachweisen, dass sie Unterstützer und Unterstützerinnen haben. Die nötige Zahl wurde für die Bundestagswahl 2021 reduziert. Denn in Folge der Pandemie ist es schwieriger, Unterschriften zu sammeln. In Bremen müssen die Parteien mindestens 119 Unterschriften sammeln; in Bayern oder auch Nordrhein-Westfalen sind es 500.
Laut Bundesverfassungsgericht sollen die Unterschriften eine gewisse "Ernsthaftigkeit" für die Bewerbung deutlich machen, so Uwe Jun. "Deshalb braucht man diese Unterstützerunterschriften. Damit man eine bestimmte Zahl an Personen, die in der Gesellschaft für diese Partei einsteht, hinter sich hat."
Außerdem gilt eine Partei nur als Partei, wenn sie mindestens drei Mitglieder hat. Denn ein Parteivorstand muss aus mindestens drei Personen bestehen. Besser ist es, wenn mehr Mitglieder vorhanden sind, dann kann der Vorstand mit einer Mehrheit gewählt werden.
2017 traten 34 Parteien an - Tendenz steigend
Beim Bundeswahlleiter sind rund 100 Parteien gemeldet, die sich zur Bundestagswahl anmelden können. Wie viele die notwendigen Unterlagen einreichen, ist noch offen. Bei der Bundestagswahl 2017 standen am Ende 34 Parteien zur Wahl. 2021 werden es wohl mehr werden, so Uwe Jun.
"Wir gehen davon aus, dass im September mehr Parteien als 2017 bei der Bundestagswahl mitmachen werden."
Der Grund dafür ist, dass sich zum einen immer mehr Parteien gründen, so Uwe Jun. "Und mehr Parteien versuchen, über die Teilnahme an der Wahl Aufmerksamkeit zu erzeugen." Die Fragmentierung des Politikbetriebs zeigt sich auch hier.
"Die Fragmentierung, die wir insgesamt im Parteienwettbewerb sehen, spiegelt sich auch bei den kleinen Parteien wider."
Dabei treten die kleineren und noch nicht etablierten Parteien mit ganz unterschiedlichen Interessen an, die sie im öffentlichen Wettbewerb durchsetzen wollen, sagt Uwe Jun. "Tierschutz spielt eine Rolle, ebenso Gleichberechtigung oder das Bündnis der Generationen. Es gibt sogar eine Gartenpartei."