Was Radfahrer dürfen: Vor einer roten Ampel vorsichtig an wartenden Autos vorbeifahren, solange genug Platz ist. Im Radfunk-Video erklären wir, was Radfahrern sonst noch erlaubt ist und was nicht.

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An der roten Ampel hat sich eine Schlange von Autos gebildet und ihr steht mit dem Fahrrad genau hinter einem qualmenden Auspuff. Was macht Ihr? Daran vorbeifahren! Und das dürft ihr. Fahrradfahrer dürfen vorsichtig an wartenden Autos rechts vorbeifahren und sich vor den Autos an die Ampel stellen. Wenn genug Platz ist. Ist nicht genug Platz, müsst ihr leider warten. Links dran vorbei ist dann auch keine Option. Wenn genug Platz vorhanden ist, und ihr sicher vorbei könnt, solltet ihr diese Möglichkeit auch nutzen. Denn so könnt ihr Abgaswolken entgehen und werdet von rechtsabbiegenden Autofahrern besser gesehen.

Auch in Einbahnstraßen gibt es oft Missverständnisse. Autofahrer denken, Fahrradfahrer seien hier nur geduldet und viele Fahrradfahrer denken, sie dürften immer gegen die Fahrtrichtung fahren. Das ist beides falsch. Ihr dürft nur gegen die Einbahnstraße mit dem Fahrrad fahren, wenn sie dafür freigegeben ist. Das seht ihr am Schild mit dem Piktogramm eines Fahrrads und einem Pfeil in beide Richtungen. Wenn die Einbahnstraße für Fahrradfahrer freigegeben ist, gelten für Euch die gleichen Rechte und Pflichten, wie in jeder anderen Straße auch: Rechts- vor Links muss beachtet werden und steht ein Hindernis auf Eurer Seite, müsst ihr warten. Umgekehrt natürlich auch. 

Viele Fahrradfahrer denken, dass Zebrastreifen auch für sie gelten. Das ist falsch. Zebrastreifen sind Fußgängerüberwege. Das heißt: ein Autofahrer muss nicht für Euch anhalten. Außer, ihr steigt ab und schiebt. Dann werdet ihr zum Fußgänger. Generell gilt: Es ist wichtig, dass ihr als Radfahrer eure Rechte kennt. Allerdings bringt es nichts, diese mit aller Gewalt durchzusetzen - denn: ihr habt kein schützendes Blech um Euch. Wichtig ist Kommunikation. Blickkontakt suchen - das schützt besser als jede Regel.