Die Organisationen des russischen Regierungskritikers Alexei Nawalny stehen vor Gericht: Ihnen droht als extremistische Organisationen eingestuft und mit einem endgültigen Arbeitsverbot belegt zu werden. Mitarbeiter und Unterstützer müssten dann möglicherweise mit martialischen Strafen und der vollen Härte des Gesetzes rechnen, sagt Dlf-Korrespondentin für Osteuropa, Sabine Adler.

Die Nawalny-Organisation "Fond für Korruptionsbekämpfung" hatte zuletzt mit einem Enthüllungs-Video eines luxuriösen Palastes an der Scharzmeerküste, das mutmaßlich Präsident Wladimir Putin als inoffiziellem Eigentümer zugeschrieben wird, für Aufruhr und Proteste in Russland gesorgt.

Das Moskauer Stadtgericht soll nun darüber entscheiden, ob die Organisation als extremistisch eingestuft wird. Einen ersten Beschluss hat das Gericht 26. April gefällt: Die Zentrale der Stiftung zur Korruptionsbekämpfung und zum Schutz der Bürgerrechte und ihre Regionalbüros müssen vorerst bis zum 29. April die Arbeit einstellen, berichtet die Korrespondentin und Russland-Expertin.

Das Verfahren ist nicht öffentlich und die Anwälte durften bisher keinen Einblick in die Akten einnehmen.

"Eine Einstufung als extremistische und damit verbotene Organisation hat ernste Folgen: zum Beispiel für all diejenigen, die an diese Organisation spenden. Die werden dann verfolgt und mit martialen Strafen bedroht."
Sabine Adler, Dlf-Korrespondentin für Osteuropa

Nach dem 29. April will das Gericht entscheiden, ob die Stiftung und weitere Nawalny-Organisationen als extremistisch eingestuft werden können. Dieser Gerichtsbeschluss würde dann zu einem endgültigen Arbeitsverbot führen und kommt einem Verbot der Organisationen gleich.

"Wer zum Beispiel Aufrufe für Protestaktionen startet und sagt, wann und wo sich die Unterstützer treffen, oder sie auch nur retweetet, gilt dann als Unterstützer einer solchen extremistischen Organisation."
Sabine Adler, Dlf-Korrespondentin für Osteuropa

Haftstrafen von bis zu acht Jahren

Das Verbot dieser Organisationen hätte zur Folge, dass nicht nur die Mitarbeitenden, sondern auch jegliche Unterstützer und Unterstützerinnen gesetzlich verfolgt werden könnten. Darunter würden diejenigen fallen, die die Organisationen finanziell unterstützen, aber auch solche, die beispielsweise den Aufruf zur einer Protestaktionen in den sozialen Medien teilen.

Die Justiz werde mit voller Härte vorgehen, sagt die Russland-Expertin. Unterstützern könnten Haftstrafen von sechs bis acht Jahren drohen.

Repression gegen Zivilgeselllschaft

Bereits im vergangenen Jahr wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als feindliche Agenten eingestuft, weil sie vom Ausland finanziert würden. Das sei aber nicht der Fall, sagt Sabine Adler.

"Die Mitarbeiter dieser Organisationen sind im vorherigen Jahr als feindliche Agenten eingestuft worden, weil ihnen vorgeworfen wurde, was überhaupt nicht der Wahrheit entsprach, dass sie vom Ausland finanziert wurden."
Sabine Adler, Russland-Expertin
Shownotes
Russland
Nawalny-Unterstützern droht wegen Extremismusvorwurf Arbeitsverbot
vom 26. April 2021
Moderatorin: 
Tina Howard
Gesprächspartnerin: 
Sabine Adler, Dlf-Korrespondentin für Osteuropa