Während der Corona-Pandemie haben viele Studierende ihre Klausuren online von zuhause aus geschrieben.

Der Datenschutzbeauftragte in Baden-Württemberg Stefan Brink findet, dass dabei nicht alles rund gelaufen ist. Als erster Datenschützer bundesweit geht er gegen den Einsatz von Überwachungssoftware bei Online-Prüfungen in Hochschulen vor.

Laut Brink ist bei einer Reihe von Examen mit Fernaufsicht über das Netz an Hochschulen im Südwesten gegen Recht und Gesetz verstoßen worden. Bei dem Versuch, Betrugsversuche von Studierenden zu verhindern, seien manche Lehrkräfte über das Ziel hinausgeschossen. Viele Studierende mussten seiner Aussage nach eine spezielle Software auf ihren Rechner spielen, um an einer Prüfung von zuhause teilnehmen zu können. Außerdem hätten sie Kamera und Mikrofon anlassen müssen und ihren Platz vor dem Rechner nicht verlassen dürfen.

Brink hat einen ab sofort geltenden Vorgabenkatalog erarbeitet, der über das Landeshochschulgesetz hinausgeht und Verstöße gegen den Datenschutz verhindern soll. Demnach soll zwar eine Videoaufsicht bei Prüfungen erlaubt sein, eine Aufzeichnung aber nicht. Außerdem soll der Einsatz von Plattformen, die den Rechner der Studierenden bei Prüfungen scannen und damit auch Zugang zu persönlichen Daten bekommen, in Zukunft nicht mehr erlaubt sein.