Ciao BürgergeldWas bringt die neue Grundsicherung?
Das Bürgergeld wird abgelöst. Das Bundeskabinett hat sich auf eine neue Grundsicherung geeinigt, die den vollständigen Leistungsentzug in bestimmten Fällen ermöglichen soll. Kritiker warnen, die Reform würde die Falschen treffen.
Aus dem Bürgergeld wird die Grundsicherung – so hat es die Bundesregierung beschlossen. Doch der neue Name ist nicht die größte Änderung, es sind die Sanktionen, die mit der Reform einhergehen. In Kürze: Künftig soll es schneller härtere Konsequenzen geben, wenn Leistungsbeziehende aus Sicht des Jobcenters nicht ausreichend mitwirken.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas begründet das mit der sogenannten Mitwirkungspflicht. "Wenn die Angebote nicht angenommen werden von denen, die es können, dann braucht es eben auch Sanktionen."
Zwischen Sanktionen und Gerechtigkeit
Konkret heißt das: Wer einen als zumutbar eingestuften Job ablehnt oder zwei Termine im Jobcenter ohne triftigen Grund verpasst, muss mit einer Kürzung von 30 Prozent rechnen. Beim dritten versäumten Termin kann die Leistung vollständig gestrichen werden. Lediglich die Miete soll dann noch übernommen und direkt an den Vermieter gezahlt werden.
Im Bürgergeld waren die Regeln weniger streng, zudem gab es Schonfristen für eigenes Vermögen. Neu ist auch der sogenannte Vermittlungsvorrang: Grundsicherungsempfänger*innen sollen möglichst schnell eine Arbeit annehmen, Weiterbildungen werden hintenangestellt.
Vor allem die Union hatte die Reform als Möglichkeit verkauft, Milliarden zu sparen. Es war von sechs, zehn, sogar 30 Milliarden Euro die Rede. Festlegen konnte man sich nicht. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann formuliert es inzwischen vorsichtiger: Ziel sei nun, dass die Menschen das Gefühl haben, dass das Sozialsystem gerecht ist.
Doch wie gerecht sind Sanktionen, die Menschen treffen, die aus gesundheitlichen Gründen keiner Erwerbsarbeit nachgehen können, fragt Helena Steinhaus, Gründerin von Sanktionsfrei. Der Verein unterstützt Menschen, denen Leistungen gekürzt wurden, juristisch und finanziell. Sie sagt: Schon jetzt hat sich die Praxis in den Jobcentern verschärft. Und es treffe auch Menschen, die psychisch erkrankt seien.
"Totalsanktionen passieren jetzt schon häufiger als viele denken."
Helena Steinhaus erzählt: Letzte Woche hat uns ein Sohn geschrieben, dessen Mutter schwer krank ist. Einen Termin beim Jobcenter hatte sie abgesagt, weil sie zeitgleich einen Arzttermin hatte. Das erkannte das Jobcenter nicht an und entzog ihr die Leistungen aufgrund fehlender Mitwirkung. Die betroffene Frau wurde nach jenem Arzttermin noteingewiesen.
Laut einer repräsentativen Befragung der Bertelsmann Stiftung geben rund 45 Prozent der Leistungsbeziehenden an, psychisch oder chronisch krank zu sein. Helena Steinhaus ist sicher, dass genau diese Menschen durch die neue Grundsicherung noch stärker unter Druck geraten.
Kann die Reform mehr Menschen in Arbeit bringen?
Doch wie realistisch ist eigentlich die Erwartungen der Bundesregierung, die sie an die Grundsicherung knüpfen? Philipp Ramos Lobato ist Sozialwissenschaftler am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, das wiederum zur Bundesagentur für Arbeit gehört. Der Wissenschaftler beschäftigt sich seit Jahren mit der Grundsicherung und ordnet ein: "Studien zeigen, dass Sanktionen durchaus dazu führen können, dass Menschen schneller eine Arbeit aufnehmen." Allein die Möglichkeit von Kürzungen habe eine Art Droheffekt. Doch dieser sei weder für die Menschen noch für das Sozialsystem nachhaltig wirksam.
"Unter finanziellem Druck nehmen Menschen oft schlecht bezahlte oder instabile Jobs an – und landen dann schnell wieder im Leistungsbezug."
Der Sozialwissenschaftler formuliert seine Einschätzung zur Grundsicherung zwar vorsichtig, aber dennoch klar. "Ich würde hier keine allzu großen Sprünge erwarten, schon gar nicht kurzfristig." Auch das Einsparpotenzial schätzt er als "überschaubar" ein. "Nur wenn es gelingt, sehr viel mehr Menschen als in der Vergangenheit in den Arbeitsmarkt zu integrieren, lassen sich auch Einsparungen in großem Umfang realisieren." Doch das sei kaum zu erwarten.
Ein Grund sei die schwierige wirtschaftliche Lage. Zum anderen sagt er, wie Helena Steinhaus, dass viele Menschen in der Grundsicherung aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation keiner Arbeit nachgehen könnten. Ein weiterer Grund seien fehlende Qualifikationen, die er als "zentrale Vermittlungshemmnisse, die sich durch Sanktionen allein nicht auflösen lassen" bezeichnet.
"Die Annahme, dass sich allein über Leistungsminderungen hohe Milliardenbeträge einsparen ließen, halte ich für sehr unrealistisch."
Hinzu kommt ein grundsätzlicher Punkt: Sanktionen greifen ins Existenzminimum ein, sagt Philipp Ramos Lobato und verweist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019. Damals sei einer vollständigen Streichung von Grundsicherungsleistungen eine Grenze gesetzt worden. Die Begründung: Das Geld solle das Existenzminimum sichern und Armutslagen vermeiden. "Dieses Urteil war richtungsweisend und aus meiner Sicht sehr sinnvoll", kommentiert der Sozialwissenschaftler.
Ist die neue Grundsicherung juristisch haltbar?
Sollte die neue Grundsicherung – so wie jetzt von der Bundesregierung geplant – auch umgesetzt werden, wird mit einem entsprechenden Klageaufkommen zu rechnen sein, so Philipp Ramos Lobato. Helena Steinhaus formuliert es direkter, sie hält die vollständige Leistungskürzungen rechtlich für kaum haltbar. Ob ihr Verein Klage einreichen wird, ist noch nicht entschieden.
"In meinen Augen ist die neue Grundsicherung kalkulierter Verfassungsbruch."
Es könnte also sein, dass die neue Grundsicherung vor Gericht keinen Bestand hat oder zumindest angepasst werden muss. Doch bis es soweit kommt, wird sich der Blick der Menschen auf den Staat möglicherweise ändern, nach dem Motto: Endlich greift die Politik bei denen durch, die nicht arbeiten wollen. Denn die Forschung zeigt tatsächlich, dass hohe Leistungen bei geringen Kontrollmöglichkeiten oft als ungerecht empfunden werden, bestätigt Philipp Ramos Lobato.
Am Ende könnte es also weniger um Jobs oder Haushaltsentlastung gehen als um mehr "gefühlte Gerechtigkeit", wie Carsten Linnemann es formuliert. Helena Steinhaus warnt jedoch: Bezahlen könnten dafür jene, die besonders verletzlich sind. Und zwar mit realer Ungerechtigkeit.