Gerichte überlastetWas läuft schief in der Strafjustiz?

Deutschlands Gerichte kommen nicht hinterher: Über eine Million offene Fälle. Die Strafjustiz ist am Limit. Prozesse dauern Jahre, Verdächtige kommen frei, weil Fristen ablaufen. Wie konnte es so weit kommen – und wie gefährlich ist das?

Oberstaatsanwalt Sebastian Koltze warnt vor zwei negativen Auswirkungen dieser hohen Zahl an offenen Fällen: Zum einen kommt es auf individueller Ebene als Geschädigte oder Beschuldigter zu einem Vertrauensverlust in den Rechtsstaat, wenn Verfahren nicht zum Abschluss kommen. Zum anderen kann durch einen solchen Verfahrensstau die Justiz als schwach wahrgenommen werden und der Respekt vor dem Rechtsstaat schwindet, glaubt Sebastian Koltze. Er ist Co-Vorsitzender des Hamburgischen Richtervereins und Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hamburg.

Doch wodurch entsteht dieser Verfahrenstau? Arbeiten Richterinnen und Staatsanwälte nicht genug? Wir sollten uns von unserer Vorstellung von einem Richter oder einer Staatsanwältin, die medial von TV-Serien oder Filmen geprägt ist, verabschieden, meint Sebastian Koltze.

"Ich stehe regelmäßig um halb acht auf der Matte und dann erwartet mich ein Aktenstapel, der irgendwie bearbeitet werden muss."
Sebastian Koltze, Co-Vorsitzender des Hamburgischen Richtervereins

Als Oberstaatsanwalt sitzt er hauptsächlich am Schreibtisch und versucht, sich durch die Aktenstapel zu arbeiten. Staatsanwälte, die in einer bestimmten Abteilung eingesetzt werden und sich gezielt um Schwerpunktthemen wie organisierte Kriminalität kümmern, arbeiten auch eng mit der Polizei zusammen, erklärt Sebastian Koltze. Sie sind möglicherweise auch vor Ort an Tatorten oder sprechen mit Anwälten.

Immer mehr und komplizierte Gerichtsverfahren

Staatsanwälte wie Sebastian Koltze würden meist mehr als die geschuldeten 40 Stunden in der Woche arbeiten. Der Arbeitsdruck steigt, weil die Verfahren zunehmen und mehr Fälle bearbeitet werden müssen, erklärt Sebastian Koltze. Dann müssten auch Fälle priorisiert werden, weil nicht alles in der Arbeitszeit bearbeitet werden kann. Das ist ein Grund, warum im letzten Jahr sich die offenen Fälle auf über eine Million summiert haben.

Problematisch wird das bei Fällen, in denen Fristen ablaufen. Vom Zeitpunkt der ersten Inhaftierung bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens beträgt die gesetzlich festgelegte Frist sechs Monate. Danach muss eine Haftprüfung erfolgen, sofern das Hauptverfahrens nicht eröffnet wird. Dadurch ergibt sich eine Möglichkeit, die Frist zu verlängern, erläutert Sebastian Koltze.

Bei komplizierten Fällen, in denen Gutachten eingeholt werden müssen oder die Auswertung der Beweismittel viel Zeit in Anspruch nimmt, kann es passieren, dass die Frist bis zur Anklagefertigung komplett benötigt wird, meint Sebastian Koltze.

Frist abgelaufen - Tatverdächtiger entlassen

Laut des Geschäftsführers des Deutschen Richterbunds, Sven Rebehn, sind 2025 bundesweit 50 dringend Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen worden, weil die Verfahren zu lange gedauert haben. Dabei handele es sich zum Beispiel um Tötungsdelikte, Vergewaltigungen oder schwere Körperverletzungen.

Sebastian Koltze sind solche Fälle in Hamburg nicht bekannt. Er findet es aber "beunruhigend", dass es "in den Fällen aus verschiedensten Gründen nicht gelungen ist, diese sechs Monatsfrist einzuhalten".

"Das ist ein Signal für die Überlastung."
Sebastian Koltze, Co-Vorsitzender des Hamburgischen Richtervereins

Über eine Million offener Fälle, entlassene Tatverdächtige – ist unser Rechtsstaat nicht mehr handlungsfähig? Juristin Egzona Hyseni aus der ARD-Rechtsredaktion ordnet für uns die Sachlage ein:

  • Offene Fälle heißt zunächst, sie sind noch nicht rechtskräftig abgeschlossen.
  • Rechtskräftig abgeschlossen bedeutet, es gibt ein Gerichtsurteil, gegen das keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden können, oder die Staatsanwaltschaft stellt ein Verfahren ein.
"Diese Zahl, die wir jetzt haben, über eine Million, das ist ein neuer Rekordwert."
Egzona Hyseni, ARD-Rechtsredaktion

Im Vergleich zu 2020 mit rund 700.000 offenen Verfahren haben wir innerhalb von fünf Jahren einen Anstieg um fast 50 Prozent, sagt Egzona Hyseni. Einen Grund für den starken Anstieg sieht die Juristin in der Länge der Verfahren, die deutlich zugenommen habe. "Im schlimmsten Fall führt es dann dazu, dass sogar Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen werden müssen." Dabei handele es sich um Menschen, die unter dringendem Tatverdacht stehen, Flucht- oder Wiederholungsgefahr bestehe. "Und das ist natürlich alarmierend", sagt Egzona Hyseni.

Personalmangel in deutschen Gerichten

Der Hauptgrund für die starke Zunahme an offenen Fällen ist der Personalmangel, "der noch mal verstärkt wird durch eine große Pensionierungswelle, die auf uns zurollt", warnt Egzona Hyseni. "40 Prozent der Richter und Staatsanwälte werden bis 2030 in Rente gehen", ergänzt sie.

Gleichzeitig gebe es auch mehr Ermittlungsverfahren, weil mehr Handlungen unter Strafe gestellt werden wie Hasskriminalität im Netz. Hinzu komme, dass die Digitalisierung der Justiz zu schleppend vorankommt.

Der Personalmangel entstehe aber nicht allein dadurch, dass viele Richter und Staatsanwälte in Rente gehen, sondern auch durch Nachwuchsmangel. Für diese Berufe muss man sehr gute Examensnoten vorweisen. Doch wer gute Noten hat, werde auch von Großkanzleien umworben, die bis zu dreimal so viel bezahlten wie der Staat, sagt Egzona Hyseni.

"Pakt für den Rechtsstaat"

Auf diesen Notstand reagiert der Bund mit dem "Pakt für den Rechtsstaat". Dafür soll fast eine halbe Milliarde Euro für die Bundesländer bereitgestellt werden. Sie sind für die Justiz in Deutschland zuständig. An das Geld ist Bedingung geknüpft, dass die Länder dafür 2000 neue Stellen schaffen müssen. "Das Problem dabei ist so ein bisschen, dass am Ende die Länder diese 2000 Stellen selber finanzieren müssen", sagt Egzona Hyseni. Das heißt, über die ganze Zeit, in der diese Personen verbeamtet sind – einschließlich Pensionen. Die Länder seien deshalb noch nicht überzeugt von dem Pakt, meint Egzona Hyseni.

Es fehlen aber nicht nur Staatsanwälte und Richterinnen, sondern auch Personal im Servicebereich der Geschäftsstellen, sagt Sebastian Koltze. Dieses Personal arbeitet den Staatsanwältinnen und Richtern zu und versorgt sie mit Akten. "Ohne diese fleißigen Kolleginnen und Kollegen bin ich aufgeschmissen", sagt der Oberstaatsanwalt.

Für den Job der Richterin oder des Staatsanwalts begeistern

Um mehr Juraabsolventinnen für die Justiz begeistern zu können, müsste es den Richterinnen und Staatsanwälten gelingen, Studierende während ihres Referendariats von der "Sinnhaftigkeit unserer Tätigkeit" zu überzeugen, sagt Sebastian Koltze. "Da haben wir natürlich jede Menge zu bieten, dafür zu sorgen, dass der Bürger möglicherweise sein Recht gegen die Verwaltung durchsetzen kann, mit der Sozialgerichtsbarkeit für Ausgleiche zu sorgen", nennt er als Beispiele. Und vielleicht das Wichtigste: Die Justiz ist die dritte Gewalt im Staat und ein "Eckpfeiler unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung".

Neben Personal könnte auch eine bessere technische Ausstattung den Arbeitsdruck verringern, meint Egzona Hyseni. So könnten große Datenmengen mit KI-Assistenten schneller ausgewertet oder Verhandlungen mit Spracherkennung in Echtzeit protokolliert werden.

"Und der letzte Punkt, über den man nachdenken kann und vielleicht auch muss, bestimmte Delikte auch zu entkriminalisieren."
Egzona Hyseni, ARD-Rechtsredaktion

Die Juristin sieht auch in der Entkriminalisierung bestimmter Straftaten eine Möglichkeit, die Justiz zu entlasten. Beispielsweise könnte das Fahren ohne Ticket aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden.