Heimlich betäubtWarum K.o.-Tropfen jetzt als Waffe gelten sollen

K.o.-Tropfen sollen künftig gesetzlich wie Waffen behandelt werden. Doch viele Betroffene sagen: Das größte Problem sind fehlende Beweise, Erinnerungslücken und das Gefühl, alleine gelassen zu werden.

Aliza trifft sich mit einer Freundin zum Abendessen. Sie bestellen Getränke. Dann geht Aliza aufs Klo. Von da an bis zum nächsten Morgen klafft eine Lücke in ihrem Gedächtnis. Als sie gegen 9:30 Uhr in ihrer Wohnung aufwacht, ist ihr schlecht und die Wohnung sieht chaotisch aus.

Zehn Stunden fehlen Aliza in ihrer Erinnerung. Niemand kann ihr sagen, was in dieser Zeit passiert ist. Auch die Freundin nicht, mit der sie aus war – die hatte Aliza nicht mehr gesehen, seit sie zur Toilette gegangen war.

"Ich wollte eigentlich nur wissen, ob und wie ich nach Hause gekommen, ob ich alleine nach Hause gegangen bin, ob irgendwer in meiner Wohnung war."
Aliza wurde vermutlich mit K.o.-Tropfen betäubt

Wegen der Übelkeit lässt sich Aliza in eine Notfallpraxis bringen. Von dort wird sie an die Notaufnahme im Krankenhaus verwiesen, wo sie bis zum Nachmittag warten muss. Wertvolle Zeit geht verloren: Nach acht Stunden wird es immer schwieriger, K.o.-Tropfen nachzuweisen.

Aliza erstattet Anzeige gegen Unbekannt und versucht selbst, über Social Media Zeugen zu finden. Bis heute konnte ihr aber niemand helfen. Niemand konnte ihr erzählen, was in diesen zehn Stunden Ende 2021 geschehen ist.

Mehr Prävention und Kontrolle durch Veranstalter

Mehr als vier Jahre ist das nun her. Heute denkt Aliza: Wichtiger als schärfere Gesetze ist die Prävention. Damit meint sie allerdings nicht, dass sie oder andere sich individuell besser schützen sollten. Sie selbst sei schon immer aufmerksam gewesen, hätte auf ihre Getränke geachtet und Gläser abgedeckt. Deswegen war sie auch überrascht, dass ihr das passiert ist.

Aliza schlägt vor, dass Personal in Clubs, bei Konzerten oder Veranstaltungen dahingehend geschult wird und aufmerksamer sein sollte. Außerdem sollten Veranstalter und Betreiber stärker kontrollieren.

Auch das Umfeld sollte viel aufmerksamer gegenüber Situationen sein, die verdächtig erscheinen, meint ALiza: "Also ich gucke: Wie geht es den Mädels oder auch Jungs in meinem Umfeld? Ich frage zweimal nach, ob ich was machen kann, ob ich helfen kann oder ob es alles in Ordnung ist." So könnten alle dazu beitragen, Schlimmeres zu verhindern.

Was bringen schärfere Gesetze gegen K.o.-Tropfen?

Schlimmeres verhindern will auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) mit ihrem Gesetzesentwurf, der gerade (13. Mai 2026) vom Kabinett beschlossen wurde. Nun muss er noch durch Bundestag und Bundesrat. Laut dem Entwurf sollen K.o.-Tropfen, die bei Vergewaltigung oder Raub eingesetzt werden, rechtlich als Waffe oder gefährliches Werkzeug eingestuft werden.

Dafür sollen zwei Paragrafen im Strafgesetzbuch geändert werden, bei denen es um Raub- und Sexualdelikte geht. Ergänzt werden soll der Begriff "gefährliche Mittel", wodurch K.-o.-Tropfen einer Waffe oder einem gefährlichen Werkzeug gleichgestellt werden. Somit können Täter, die ihren Opfern heimlich K.o.-Tropfen untermischen, mit mindestens fünf statt bisher drei Jahren Haft bestraft werden.

Bereits seit April ist die Ergänzung zum Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) in Kraft, die den Missbrauch von Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) einschränken soll. Die Stoffe BDO und GBL werden von Sexualstraftätern zur Herstellung von K.o.-Tropfen verwendet. Durch die Gesetzesänderung sind deren Inverkehrbringen, Handel und Herstellung verboten.

Hohe Dunkelziffer unerkannter oder nicht nachweisbarer Fälle

Doch die Gesetze können nur greifen, wenn die Täter bekannt sind und somit belangt werden können. Experten gehen aber von einer hohen Dunkelziffer aus. In der Dunkelfeldstudie "Lebenssituation Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)", die im Februar 2026 veröffentlicht wurde, gaben fünf Prozent der Befragten an, dass sie glauben, dass ihnen schon einmal K.-o.-Tropfen verabreicht wurden.

"Mir sind mehrere Fälle bekannt, bei denen es nach dem ersten, zweiten Date dann zu Spiking kam. Und die Frauen sind wirklich aus allen Wolken gefallen, weil sie einfach nicht damit gerechnet haben."
Twyla Michnevich, Wiss. Mitarbeiterin der Arbeitsgemeinschaft Partydrogen der Charité

Das heimliche Verabreichen von psychoaktiven Substanzen wird als "Spiking" bezeichnet. Allgemein würde immer noch die Meinung vorherrschen, dass Spiking eher in einem anonymen Umfeld im Club geschehe – so wie es auch immer heiße, Vergewaltigung werde von einem fremden Mann in einer dunklen Gasse verübt, sagt Twyla Michnevich, Wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Arbeitsgruppe Partydrogen an der Berliner Charité. Beides stimme aber einfach nicht.

Expertin: Spiking sollte breiter definiert werden

Überwiegend geschieht sexualisierte Gewalt innerhalb des Bekannten- oder Familienkreises. Deshalb könnte es sein, dass wir bei Spiking auch umdenken müssen, sagt Twyla Michnevich, "Aber wir haben eben keine gesicherten Zahlen."

Twyla Michnevich schlägt vor, Spiking breiter zu fassen und auch die Beimischung von mehr Alkohol in Getränken, in denen das nicht wahrgenommen werden kann, hinzuzunehmen. Und auch die falsche Deklarierung von Substanzen oder optisch nicht erkennbaren Drogen wie Ketamin oder Amphetaminen, die beigemischt werden, sollten ihr zufolge als Spiking gelten.

Die psychischen Folgen von Spiking

Twyla Michnevich erforscht mit ihrer Arbeistgruppe, wie sich die Erinnerungslücken durch das Spiking psychisch auswirken. Eine Erkenntnis: es macht einen Unterschied, ob Personen sich in der Zeit der sicher gefühlt haben oder nicht.

In einer laufenden Studie hätten Personen berichtet, dass sie sich sicherer gefühlt hatten, wenn während der Zeit der Gedächtnislücke eine Freundin anwesend war. Diese Betroffenen könnten mit dem Ereignis besser umgehen. Personen, die alleine waren während einer Erinnerungslücke, spürten hingegen eine starke Bedrohung.

K.o.-Tropfen und Co.: Gesetzeslage hinkt Entwicklungen hinterher

Grundsätzlich findet Twyla Michnevich bessere Gesetze in dem Zusammenhang gut. Allerdings fürchtet sie, dass der aktuelle Entwurf und das NpSG zu eng gefasst sind. "Wir haben in Deutschland bereits und auch international Befunde, dass bei Spiking durchaus auch ganz andere Substanzen zum Einsatz kommen", sagt sie.

Deshalb forsche die Arbeitsgruppe vor allem zu neuen psychoaktiven Substanzen. "Das ist ein Markt, der sich in einem ständigen, extrem rapiden Wandel befindet. Es kommen wirklich alle paar Wochen neue Substanzen auf den Markt", sagt die Wissenschaftlerin.

Was die Situation verbessern könnte

Twyla Michnevich ist der Meinung, dass es nicht Aufgabe der Einzelnen sein kann, sich im Nachtleben vor solchen Angriffen zu schützen. Sie sieht darin vielmehr eine gesundheitspolitische Aufgabe.

Außerdem seien auch die Gastronomie und Clubbetreiber in der Verantwortung. Dazu gehören für sie: mehr Aufklärung über Spiking und die möglichen Symptome. Dazu zählten nicht nur Betäubung und Gedächtnislücken, sondern auch aufputschende Wirkungen.

Betroffene müssten zudem ernstgenommen werden, wenn sie sich bei der Polizei oder im Krankenhaus melden. Und es sollte niedrigschwellige Hilfsangebote geben wie eine Telefonnummer, bei der verunsicherte Personen nachfragen könnten, wie sie in einem vermuteten Spiking-Fall vorgehen sollten.

"Man hört ab und an mal von Partys, wo eine MDMA-Bowle gereicht wird, als sei das irgendwie ein Spaß – dabei ist das eine total stark wirkende psychoaktive Substanz."
Twyla Michnevich, Wiss. Mitarbeiterin der Arbeitsgemeinschaft Partydrogen der Charité

Außerdem, sagt Twyla Michnevich, sollte viel deutlicher gesagt werden, dass es sich bei Spiking um eine schwerwiegende Straftat handelt. Gerade bei Jüngeren fehle das Bewusstsein dafür, dass Spiking einen schweren Eingriff in die persönliche Unversehrtheit darstellt.