Sexualstrafrecht"Nur Ja heißt Ja": Wann ist Sex eine Vergewaltigung?
Zwei Drittel der Abgeordneten im EU-Parlament sagen: Nur "Ja heißt Ja". Das heißt: Sex ist nur dann okay, wenn alle Beteiligten zustimmen. In Deutschland gilt bisher: "Nein heißt Nein". Das mag ähnlich klingen, ist es aber nicht. Denn es verschiebe die Perspektive auf das Opfer, nicht den Täter.
So argumentiert Lilith Rein. Sie ist juristische Aktivistin und Gründerin der Feminist Law Clinic, die kostenlose Rechtsberatung für Betroffene sexualisierter Gewalt, Belästigung und digitaler Übergriffe bietet. Sie erklärt, was aus ihrer Sicht das Problematische an dem Nein-Ansatz ist: "Wenn man keinen entgegenstehenden Willen äußert, dann ist das rechtlich gesehen erstmal keine Vergewaltigung." Unter dem entgegenstehenden Willen wird ein verbales Nein oder ein "körperliches Nein" verstanden, also sich zu wehren, zu treten oder schreien.
"Es gibt viele Gründe, aus denen Menschen nicht Nein sagen – aus Angst, Schock oder weil sie sich unter Druck gesetzt fühlen."
Das Gesetz geht implizit davon aus, dass Betroffene sich immer wehren oder "Nein" sagen können, sagt Lilith. Doch genau das sei eben nicht der Fall.
Bisher: Fokus auf Betroffenen, statt auf Tätern
Für Lilith Rein liegt darin ein grundsätzliches Problem: Die Verantwortung werde im Zweifel den Betroffenen zugeschoben. Im Strafverfahren werde oft gefragt: Hast du dich gewehrt? Hast du geschrien? Bist du weggegangen?
"Das größte Problem ist, dass bei der Nur-Nein-heißt-Nein-Regelung die ganze Verantwortung bei der betroffenen Person liegt. Und das ist komplett falsch."
In der Beratungspraxis erlebt Lilith Rein immer wieder ähnliche Fälle. Menschen kommen zu ihr und sagen: Mir ist etwas passiert – aber ich weiß gar nicht, ob das strafbar ist. Für viele sei es schon schwer genug, diese Situation zu verarbeiten. Wenn sie dann erfahren, dass ihr Verhalten – also das Ausbleiben von Gegenwehr – rechtlich entscheidend sein kann, sei das zusätzlich belastend.
Der Ja-Ansatz hingegen beinhalte, dass Sex nur dann einvernehmlich ist, wenn alle Beteiligten aktiv zustimmen. Daraus folgt laut Lilith im Fall von Ermittlungen: "Ja heißt Ja erleichtert es, eindeutig herauszufinden, ob eine Vergewaltigung stattfindet oder ob das einvernehmlicher Sex ist."
Große Mehrheit im EU-Parlament. Und was nun?
Genau dafür hat sich auch Lilith im EU-Parlament starkgemacht. "Wir haben mit supervielen Abgeordneten geredet und unsere Beratungspraxis geteilt und auch gemeinsam darüber geredet, wie diese Ja-heißt-Ja-Regelung umgesetzt werden kann." Über das Ergebnis ist sie mehr als froh.
Reporter Till Tognino hat die Abstimmung für Deutschlandfunk Nova verfolgt. "Es ist eine wirklich große Mehrheit. Über zwei Drittel der Abgeordneten haben dafür gestimmt, ein breites Bündnis von Konservativen, Liberalen, Sozialdemokraten, Grünen und Linken." Allerdings, betont er, geht daraus noch lange kein Gesetz hervor.
"Das Parlament darf keine Gesetze vorschlagen. Die Kommission muss sich nun dazu positionieren. Dann kann daraus ein Gesetzesentwurf werden, muss es aber nicht."
Schweden als Vorreiter in der EU
14 der 27 EU-Staaten haben die "Ja heißt Ja"-Regelung bereits eingeführt, sagt Till. Frankreich habe gesetzlich erst vor Kurzem im Nachgang zum Vergewaltigungsprozess um Gisèle Pelicot nachgeschärft. Schweden hingegen sei der Vorreiter in der EU gewesen. Und die Folgen lassen sich nachweisen: "Eine Studie der schwedischen Kriminologin Stina Holmberg hat erwiesen, dass nach der Reform die Anzeigen wegen Vergewaltigung deutlich gestiegen sind."
In Deutschland läuft die Debatte um "Ja heißt Ja". Eines der Gegenargumente: Für die juristische Praxis würde es kaum einen Unterschied machen. Ermittlungen würden so ablaufen wie bisher. Das stimmt so, sagt Isabel Kratzer-Ceylan. Sie ist Fachanwältin für Strafrecht und vertritt Opfer von Sexualstraftaten. Sie sagt: Grundsätzlich würde sich an der Ermittlungsarbeit nichts ändern. "Mit einer neuen Regelung müssten selbstverständlich weiterhin beide Seiten gehört werden." Dennoch hält die Anwältin die Reform für notwendig.
"Ich kann aus meiner Praxis bestätigen: Wir brauchen dieses Ja heißt Ja ganz dringend."
Isabel Kratzer-Ceylan berichtet von vielen Fällen, in denen Betroffene im Nachhinein sagen: Ich wollte das nicht, konnte mich aber nicht ausreichend wehren oder ausdrücken. "Deswegen", so die Anwältin, "wäre es wichtig, dass diese Ja-heißt-Ja-Lösung wirklich auch gesetzlich verankert wird."
Strafrechtlerin: Es geht um mehr als ein Gesetz
Für Kratzer-Ceylan geht es dabei nicht nur um Paragrafen, sondern um ein Umdenken in der Gesellschaft. Zustimmung müsse aktiv eingeholt werden. Das zu vermitteln gehöre bereits in die Erziehung und die Schule, damit es nicht erst im Erwachsenenalter gelernt werden müsse.
Auch Lilith Rein sieht genau darin den Kern des Ja-Ansatzes: eine Verschiebung der Perspektive.
"Es liegt nicht daran, ob du dich gewehrt hast oder nicht. Sondern daran, ob der Täter gefragt hat."
Diese Sichtweise, so Lilith, könne Betroffenen helfen, das Erlebte einzuordnen und ihnen das Gefühl nehmen, selbst verantwortlich zu sein. "Du bist nicht mit deiner Reaktion verantwortlich für die Vergewaltigung, sondern der Täter, der die Handlung ausführt."