Niemand darf wegen seiner Rasse benachteiligt oder bevorzugt werden, sagt das Grundgesetz (noch) in Artikel 3, Absatz 3. Damit soll Diskriminierung ausgeschlossen werden. Veronika Lipphardt, Biologin und Wissenschaftshistorikerin, sagt: Der Begriff "Rasse" gehört da nicht hin.
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