Bisphenol AKassenbons sind giftig und dürfen nicht ins Altpapier

Viele von uns werfen Kassenbons ins Altpapier. Das sollten wir nicht tun, denn, wenn das Bisphenol A, das in vielen Bons steckt, ins Grundwasser gelangt, kann es die Umwelt schädigen. Auch Schwangere sollten sich vor diesem Stoff schützen.

Kassenzettel bestehen aus Papier. Allerdings ist es kein normales Papier, sondern Thermopapier. Die Schrift wird nicht aufgedruckt, sondern eingebrannt. Das ist praktisch für die Händler, weil sie keine Druckerpatronen und -kartuschen kaufen und permanent austauschen müssen. Damit sie 'bedruckt' werden können, enthalten viele der Kassenbons chemische Farbentwickler beispielsweise den Stoff Bisphenol A. 

Schon bei einer Berührung nehmen wir diesen – als gesundheitsschädlich eingestuften - Stoff über die Haut auf. Besonders Schwangere sollten das vermeiden, denn Bisphenol A wirkt wie ähnlich wie ein Hormon. Wenn werdende Mütter diesen Stoff über die Haut aufnehmen, kann es sein, dass ihre Kinder später zu aggressiverem Verhalten neigen, sagt die Wissenschaftsjournalistin Katja Scherer. 

"Also wenn Sie die Papierfasern auflösen, dann löst sich das eben mit auf, und wenn Sie aus den alten Papierfasern wieder neue Fasern machen, dann bleibt es in diesem Faserbrei enthalten."
Almut Reichart, Umweltbundesamt

Thermopapier sollten wir nicht ins Altpapier werfen. Denn auch nach dem es recycelt wird, bleibt es enthalten und landet so zum Beispiel in recyceltem Toilettenpapier und gelangt darüber dann ins Grundwasser. Bisher weiß man, dass das Bisphenol A, das wie ein Hormon wirkt, männliche Fische verweiblichen kann. 

Über das Grundwasser findet Bisphenol A seinen Weg in unsere Nahrung und ins Trinkwasser. Das ist bedenklich, weil es inzwischen auch Studien gibt, die einen Zusammenhang zwischen Bisphenol A und Prostatakrebs, Diabetes und Herzkreislaufproblemen vermuten, der aber bisher noch nicht bewiesen ist.

"Normal bedruckte Verpackungen können ins Altpapier. Die sind so entwickelt, dass das getrennt werden kann. Was halt immer ein bisschen schwierig ist, sind beschichtete Papiere, also wenn da eine Folie draufgeklebt ist oder ein dichter Lack."
Almut Reichart, Umweltbundesamt

Mitte 2016 hat die EU bereits beschlossen, dass eine Alternative zu Bisphenol A in Kassenzetteln gefunden werden muss. Allerdings gilt das Verbot erst ab 2020. 

Inzwischen gibt es auch Kassenzettel ganz ohne Bisphenol A oder ähnlich gesundheitsschädlichen Stoffen. Allerdings nutzen die Händler diese oft nicht, weil sie teurer sind. Manchmal enthalten Bons den Ersatzstoff Bisphenol S, der ebenfalls als gefährlich gilt, aber noch nicht verboten ist.

Digitale Kassenzettel

Manche Unternehmen bieten inzwischen auch schon an, dass sie Kassenzettel per E-Mail an ihre Kunden schicken. Der Einzelhandelsverband EHI geht davon aus, dass aktuell rund ein Viertel aller großen Händler das bereits anbietet. Allerdings gilt das bisher hauptsächlich für Konsumenten, die eine Payback- oder eine Kundenkarte besitzen und sowieso schon ihre E-Mail-Adresse bei dem jeweiligen Supermarkt hinterlegt haben. Damit dieser Service mehr Kunden angeboten werden kann, muss erst noch die Frage des Datenschutzes geklärt werden. 

Fahrkarten, Konzerttickets und Bons sind kein Papiermüll

Viele von uns werfen Dinge ins Altpapier, weil sie aus Papier sind. Jedoch ist Papier nicht gleich Papier. Sobald es beschichtet, mit Lack bezogen, eingefettet oder verschmutzt ist, sollten wir es im Restmüll entsorgen. 

Was nicht ins Altpapier gehört:

  • Fahrkarten
  • Kontoauszüge
  • Konzerttickets
  • Papiertaschentücher
  • Backpapiere 
  • gebrauchte Pizzakartons mit Essensresten

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