InfektionsschutzOb Ärztinnen Patienten ohne 3G wegschicken dürfen

Mancherorts verlangen Arztpraxen einen 3G-Nachweis für eine Behandlung. Sie starten damit eine schwierige rechtliche Diskussion. Zumindest was Kassenärzt*innen angeht, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung eine klare Meinung.

Im Café, dem Kino und auch Klub zeigen wir mittlerweile unseren 3G-Nachweis vor. Sind wir gegen Covid-19 geimpft, davon genesen oder negativ auf das Coronavirus getestet, dürfen wir rein.

Als die 3G-Regel auch als Voraussetzung für das Fahren in Bussen und Bahnen im Raum stand, wurde die Diskussion mit dem Argument, der ÖPNV zähle wie Supermärkte und Arztpraxen zur Grundversorgung wieder eingestellt.

3G-Arztpraxen bisher in der Minderheit

In Bayern und Berlin sehen manche Arztpraxen das anders: Sie wollten nur noch Patientinnen und Patienten behandeln, die geimpft, genesen oder getestet waren. Ausnahmen gab es nur für Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. "Diese Praxen sind zwar bisher noch in der Minderheit. Bei einer kleinen Recherche im Netz findest du aber einige Praxen, die das so handhaben", erklärt Deutschlandfunk-Nova-Reporterin Krissy Mockenhaupt.

3G für Arztpraxen nicht erlaubt

Laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist die 3G-Regel für Arztpraxen aber nicht erlaubt – zumindest nicht für Kassenärzt*innen. Sie haben eine Behandlungspflicht, von der sie nur in wenigen Ausnahmen abweichen dürfen. Das Bayerische Gesundheitsministerium sieht das ähnlich, wie es dem Bayerischen Rundfunk mitteilte.

"Pauschal Menschen von der Behandlung auszuschließen, weil sie nicht geimpft, genesen oder getestet sind, geht nicht. Das macht man bei anderen Infektionskrankheiten wie der Grippe auch nicht."
Krissy Mockenhaupt, Deutschlandfunk Nova

Wann Ärzt*innen nein sagen dürfen

Kassenärzt*innen dürfen die Behandlung zum Beispiel ablehnen, wenn die Patientin oder der Patient

  • beleidigend wird
  • sich nicht an ärztliche Anordnungen hält
  • keine elektronische Gesundheitskarte hat
  • der Ärztin oder dem Arzt das Fachwissen in einem bestimmten Fall fehlt
  • die Praxis ausgelastet ist

    Privatpraxen müssen nicht begründen, warum sie jemanden nicht behandeln. In akuten Notsituationen, wenn eine Person zum Beispiel starke Schmerzen hat, sind aber alle Ärzt*innen dazu verpflichtet, die Person zu behandeln. Sonst könnte es sich um unterlassene Hilfeleistung handeln.

    3G zum Schutz der anderen?

    Einen Impfnachweis oder ein aktuelles Testergebnis dürfen sie pauschal also nicht verlangen. Die Arztpraxen, die doch eine 3G-Regel eingeführt haben, begründen den Schritt mit ihrem Hausrecht und dem Schutz anderer Patientinnen und Patienten, die sich nicht impfen lassen können.

    Zumal sie ihre Arztpraxen im Zweifelsfall für eine gewisse Zeit schließen müssten, sollte sich das Praxisteam selbst mit dem Coronavirus anstecken. Dadurch könnten die Ärzt*innen wiederum niemanden behandeln und hätten gleichzeitig auch finanzielle Einbußen durch eine geschlossene Praxis.

    Statt 3G gesonderte Sprechzeiten

    Statt der 3G-Regeln könnten sie laut der Kassenärztliche Bundesvereinigung auf spezielle Sprechzeiten ausweichen. Zum Beispiel könnten abends all diejenigen kommen, die weder geimpft, noch genesen oder getestet sind – und das auch ablehnen. Über diesen Weg könnten die Ärztinnen zumindest andere Patienten vor einer möglichen Infektion schützen.