Gefährliche HaustiereWer Giftschlangen und Co. zu Hause halten darf

In Herne ist eine giftige Monokel-Kobra entwischt - und der Aufwand ist riesig: Ein Mehrfamilienhaus wurde geräumt. Eine Fachfirma soll das Tier suchen. Und Ursula Heinen-Esser, Umweltministerin in Nordrhein-Westfalen (CDU), will die rechtlichen Vorgaben zur Haltung giftiger und gefährlicher Tiere überprüfen.

Giftige Spinnen, Skorpione oder Schlangen - es gibt eine Menge gefährlicher Tiere, die Menschen bei sich zu Hause halten. Doch nicht überall in Deutschland ist das erlaubt. Die rechtlichen Vorgaben, welche Tiere unter welchen Bedingungen als Haustiere gehalten werden dürfen, variieren von Bundesland zu Bundesland, sagt unsere Reporterin Rahel Klein.

"In Nordrhein-Westfalen - wo ja auch Herne liegt - darfst du prinzipiell alle giftigen Tiere halten, solange sie nicht unter den höchsten Artenschutz fallen."
Rahel Klein, Deutschlandfunk-Nova-Reporterin

In Nordrhein-Westfalen gebe es keine Gefahrtierverordnung, die die Haltung giftiger oder gefährlicher Tiere verbietet, so Rahel Klein: "Du musst nur 18 Jahre alt sein und die Tiere artgerecht halten." Die Behörden überprüfen, ob das tatsächlich der Fall ist.

Anders beispielsweise in Hessen: Dort gibt es sehr strenge Auflagen, sagt unsere Reporterin. Tiere, die andere durch Gift oder anderweitig verletzen können, dürfen dort nicht als Haustier gehalten werden.

In Niedersachsen und anderen Bundesländern wiederum darf man Giftschlangen halten, sofern man eine Ausnahmegenehmigung bekommt. Wer sich also für giftige Tiere interessiert, der muss sich nach den rechtlichen Vorgaben in seinem Bundesland erkundigen.

Jedes Bundesland macht eigene Vorgaben

Für Berlin gilt beispielsweise Folgendes: Wer dort eine Ausnahmegenehmigung für gefährliche Haustiere bekommen möchte, muss nachweisen, dass er das entsprechende Wissen und die Räume hat, um sein Tier artgerecht zu halten.

Dieser Embed kann leider nur direkt auf der Webseite von Deutschlandfunk Nova angezeigt werden.

Auch der Schlangen-Besitzer in Herne, dem nun mutmaßlich die Kobra entwischte, soll regelmäßig von den Behörden kontrolliert worden sein. Im Zuge der Suchaktion sind ihm nun aber seine weiteren Schlangen abgenommen worden, sagt Rahel Klein. Womöglich muss der Mann auch die Kosten für die Suchaktion und entstandene Schäden bezahlen, meint unsere Reporterin. Und er muss haften, wenn durch die Schlange jemand verletzt wird. "Wenn er natürlich eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung hat, könnte es sein, dass diese die Kosten übernehmen würde."

Wenn der Artenschutz den Handel verbietet

Nun gibt es aber nicht nur giftige, sondern auch gefährliche Tiere - Bären oder Tiger etwa. Bei diesen Tieren, so Rahel Klein, kommt zusätzlich noch der Artenschutz ins Spiel: Tiger und Bären darf man nicht einfach so kaufen, das ist international geregelt, wie Renate Gebhardt-Brinkhaus vom ASPE-Institut für Artenschutz-Lösungen in Recklinghausen erklärt.

"Einen Tiger kann man sich nicht einfach kaufen, und der darf auch nicht einfach gehandelt werden. Und bei vielen Bären ist das auch so. Das ist fast ausgeschlossen, dass sich jemand einen Bären im Garten hält."
Renate Gebhardt-Brinkhaus, ASPE-Institut

Mit Mehl, Klebeband oder Kohlendioxid

Nach der Monokel-Kobra, deren Gift tödlich sein kann, wird übrigens immer noch gesucht. Mit Mehl und Klebeband versuchen Experten, die über einen Meter lange Giftschlange aufzuspüren. Michael Sehr, Tierretter bei der Berufstierrettung Rhein-Neckar, war schon mehrfach im Einsatz, um giftige Tiere einzufangen. Töten oder die Tiere verletzen, sei keine Option, meint er. Mit Kohlendioxid könne man die Körpertemperatur der wechselwarmen Tiere senken. Sie seien dann nicht mehr so schnell, und man könne sie besser fangen. Vor giftigen Schlangen hat er trotz seiner Erfahrung Respekt, wie er uns erzählt hat.

"Wir haben schon öfter Kobras, Klapperschlangen oder Teppichpythons eingefangen."
Michael Sehr, Tierretter bei der Berufstierrettung Rhein-Neckar