Coronaschutz-ImpfungArbeitgeber müssen Daten löschen

Während den mehr als zwei Jahren der Corona-Pandemie haben wir es hingenommen, dass wir an vielen Orten Impfnachweis und Ausweis vorzeigen mussten, um reingelassen werden. Seit Anfang April ist das vielerorts nicht mehr nötig. Unternehmen stellt das vor die Herausforderung, die gesammelten Daten wieder zu löschen.

Im Restaurant, bei Veranstaltungen, an der Uni oder sogar am Arbeitsplatz mussten wir unseren Impfstatus nachweisen. Das war lange verpflichtend und bei Nichteinhaltung drohten Betrieben hohe Bußgelder. Einige waren bei der Umsetzung der Kontrolle sehr kreativ und haben beispielsweise den Hausausweis mit einer Art Impfnachweis gekennzeichnet.

Auskunftspflicht im Gesundheitswesen

In den meisten Bereichen gibt es so eine Auskunftspflicht nicht mehr. Es gibt noch Ausnahmen in Berufen, die mit besonders verletzlichen Gruppen wie Senioren oder Erkrankten zu tun haben.

Die niedersächsische Datenschutzbeauftragte Barbara Thiel weist darauf hin, dass Unternehmen und Behörden, die nicht mit vulnerablen Menschen zusammenarbeiten, personenbezogene Daten über Impf- und Teststatus nun löschen müssen. In diesem Jahr könnten unangekündigte Kontrollen zur Einhaltung des Datenschutzes gemacht werden, lässt Thiel wissen.

Der Impf- oder Genesenen-Status eines Menschen gehört zu den sensiblen und besonders geschützten Gesundheitsdaten, die eigentlich grundsätzlich nicht abgefragt werden dürfen. In der Pandemie wurde lediglich eine zeitlich befristete Ausnahme gemacht.

Apps löschen personenbezogene Daten automatisch

Im vergangenen Jahr waren Gaststätten dazu verpflichtet, Daten von Kunden beim Eintritt zu erfassen. Das geschah zu Beginn in Papierform, weil Apps noch nicht entwickelt waren. Deutschlandfunk-Nova-Reporterin Martina Schulte ist sicher, dass diese Papierlisten in einigen kleineren Betrieben noch nicht entsorgt wurden. Dagegen löschen Kontakt-Apps die Daten nach einer Frist meistens automatisch.

"Für die Erhebung der Kontaktdaten zur Pandemiebekämpfung gibt es keine rechtliche Grundlage mehr. Cafés und Restaurants müssten jetzt eigentlich handeln und den Reißwolf anwerfen."
Martina Schulte, Deutschlandfunk Nova

Da im Gesundheitswesen die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt, ist die Datenerfassung dort rechtlich weiter erlaubt. Eine Ausnahme gilt beispielsweise für Mitarbeiter*innen von Kliniken, Arztpraxen und Pflegeheimen.

Außerdem ist die Datenspeicherung für Bereiche der Kinderfürsorge wie Horte und Tageseinrichtungen, Schulen und anderen Ausbildungseinrichtungen genehmigt – ebenso in Heimen für behinderte oder alte Menschen und auch in Ferienlagern.