Kinderschutz in der NachbarschaftFließende Grenze zur Misshandlung

Unweigerlich werden wir Zeugen von Auseinandersetzungen. Zwischen Eltern und Kindern kommen diese oft vor: Trotzphase, Pubertät - da geht es schon mal zur Sache. Aber ab wann ist das normale Maß überschritten?

Jeden Abend die gleiche Szene: Ich kann es zwar nicht sehen, aber jede Einzelheit hören: die Nachbarin schreit, das Kind weint, dumpfe Schläge, noch mehr Geschrei, bis irgendwann Ruhe einkehrt. Unerträglich steht die Frage im Raum: Wird das Kind misshandelt oder handelt es sich um eine "normale" Auseinandersetzung zwischen Eltern und Kind?

Sprecht die Eltern an

Solche und ähnliche Szenen und diese Unsicherheit kennen viele wie Holger Leutloff, der unter dem Post über Paula, die als Kind von ihren Eltern misshandelt wird, geschrieben hat:

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Renate Blum-Maurice vom Kölner Kinderschutz-Zentrum rät als ersten Schritt, ins Gespräch mit anderen Nachbarn und mit den Eltern zu kommen. Beobachten die anderen Nachbarn ähnliche Geräusche und Situationen? Haben die Eltern eine Erklärung für die "Streitereien" oder weichen sie aus?

"Jedenfalls ist es sinnvoll, erst einmal zu schauen: Wie kann ich denn direkt auf die Betroffenen zugehen und mit ihnen darüber sprechen?"
Renate Blum-Maurice, Kinderschutz-Zentrum Köln

Ein erster Schritt in der Kommunikation könnte sein, den Eltern erst einmal Verständnis entgegenzubringen, Entlastung und Hilfe anzubieten.

"Wenn es sich um Eltern von kleinen Kindern handelt, die viel schreien, dann auch mal anzubieten, ob man mal übernehmen kann oder mal einen Tee vorbeibringen kann."
Renate Blum-Maurice, Kinderschutz-Zentrum Köln

Wenn es möglich ist, mit den Eltern in Kontakt zu kommen und über schwierige Dinge zu sprechen, kann es leichter fallen, Hilfe zu empfehlen und mit den Eltern gemeinsam zu überlegen, was sie tun können.

Selbst erst einmal Rat holen

Das klingt jetzt einfach. Aber wenn ich meine Hemmschwelle nicht überwinde und mich nicht traue, die Eltern anzusprechen? In dem Fall rät Renate Blum-Maurice bei der "Nummer gegen Kummer" oder einer Beratungsstelle wie den Kölner Gefährdungsmeldungs-Sofort-Dienst anzurufen. Über die Beobachtungen zu sprechen und sich beraten zu lassen, kann bei der Entscheidung helfen, welche weiteren Schritte eingeleitet werden sollten.

Die Möglichkeit, das betroffene Kind oder den Jugendlichen anzusprechen, hängt vom Alter des Kindes ab, sagt Renate Blum-Maurice.

"Wenn ich ein Kind anspreche, weil ich mir Gedanken oder Sorgen mache, dann sicherlich nicht so, dass ich es frage: Was ist denn da bei euch zu Hause los?"
Renate Blum-Maurice, Kinderschutz-Zentrum Köln

Eine solche direkte Frage bringt das Kind in Bedrängnis, etwas zu erzählen, von dem es glaubt, es nicht erzählen zu dürfen. Grundsätzlich ist es aber ein guter Schritt, das Kind einfach ganz normal anzusprechen und einen "freundlichen Kontakt herzustellen".

Unterlassene Hilfeleistung?

Rechtlich ist der Einzelne nicht verpflichtet, in eine eher unbestimmte Situation einzuschreiten. "Es gibt in Deutschland keine Meldepflicht", sagt Renate Blum-Maurice. Wer aber unmittelbar Zeuge einer eindeutigen Situation häuslicher Gewalt oder Kindesmissbrauchs wird und nicht eingreift, macht sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig. 

Beratungsstellen: