Urteil im Kölner-Stadtarchiv-ProzessKurz vor Verjährung: Acht Monate auf Bewährung

Im Strafprozess um den Einsturz des Kölner Stadtarchivs vor knapp zehn Jahren ist jetzt das Urteil gefallen. Vielen erscheinen acht Monate auf Bewährung für nur einen der Angeklagten wenig. Deutschlandfunk-Nova-Korrespondent Moritz Küpper ordnet das für uns ein.

Am Ende waren es nur noch vier Angeklagte, die heute auf der Bank im Gericht saßen. Drei von ihnen wurden freigesprochen, einer erhielt eine Strafe: Acht Monate Bewährung wegen fahrlässiger Tötung.

Warum liegt so viel Zeit zwischen Einsturz und Urteil?

Am 3. März 2009 stürzte in Köln das Stadtarchiv ein. Zwei Menschen starben, der kulturelle Schaden: riesengroß. Der Prozess zog sich ewig – auch, weil die Beweisaufnahme extrem aufwendig war. Deutschlandfunk-Nova-Korrespondent Moritz Küpper fasst zusammen, wie speziell die Aufarbeitung dieser Katastrophe war.

"Die beiden tödlich Verunglückten mussten geborgen werden, ein Bergungsbauwerk musste installiert werden, um die Dokumente des Archivs da raus zu holen. Die Beweisführung fand in bis zu 30 Metern Tiefe statt, wo zum Teil auch Taucher eingesetzt wurden."
Moritz Küpper, Deutschlandfunk Nova, zu der Frage, warum zwischen Einsturz und Urteil so viel Zeit verstrichen ist

Die Frage, wer den Einsturz zu verantworten hatte, hätte nicht mehr all zu lange unbeantwortet bleiben können, denn im März 2019 wäre die Sache verjährt gewesen und der Prozess hätte sich erledigt. 

Drei Freisprüche sind relativ überraschend

Unser NRW-Landeskorrespondent findet das Urteil der Kölner Richter zumindest relativ überraschend, denn es weicht von der Forderung der Staatsanwaltschaft nach dreimal Bewährung und einmal Freispruch ab. 

Die Vier, die als Angeklagte letztlich übrig geblieben sind, waren eine Bauüberwacherin – bei ihr war eigentlich klar, dass sie freigesprochen werden würde, weil sie von dem Fehler keine Kenntnis gehabt habe, hieß es im Gericht. Im Fall der beiden Bauleiter, die ebenfalls freigesprochen wurden, sah das Gericht zwar Pflichtverletzung, sagt Moritz Küpper, weil sie ihre Fehler nicht dokumentiert hätten, aber es sei nicht nachweisbar, dass anderes Verhalten den Einsturz verhindert hätte.

Anders sahen es die Richter beim örtlichen Bauleiter der KVB. Er sei seinen Aufgaben nicht nachgekommen. Gerichtssprecher Jan Orth fasst die Begründung im Wortlaut zusammen: 

"Ein örtlicher Bauüberwacher ist verurteilt worden, weil die Kammer der Auffassung war, dass er durch die Unterlassung der Ausführung ordnungsgemäßer Bauaufsicht den Einsturz des Stadtarchivs letztlich hätte verhindern können."
Jan Orth, Gerichtssprecher Landgericht Köln zum Urteil im Strafprozess zum Einsturz des Kölner Stadtarchivs

Die Rechtsanwälte des Verurteilten haben jetzt Revision angekündigt.

Unabhängig davon stellen sich aber viele, die den Prozess verfolgt haben, die Frage: Ob da am Ende nicht die kleinen Leute herhalten mussten. Ob da nicht eigentlich welche von ganz oben auf der Anklagebank hätten sitzen müssen. 

Für viele dürfte dieses Ende des Strafprozesses insofern unbefriedigend sein. Aber zumindest eine entscheidende Frage hat sich schlussendlich geklärt, nämlich die Frage nach dem Warum? 

Die Frage nach dem Warum ist geklärt

Die Frage, was zum Einsturz des Stadtarchivs im März 2009 geführt hat, haben die Richter heute klar beantwortet. Es war menschliches Versagen. 

"Die Kammer war der Auffassung, dass es der Bauausführungsfehler war, der dazu geführt hat, dass das Stadtarchiv in Köln eingestürzt ist."
Jan Orth, Gerichtssprecher Landgericht Köln zum Urteil im Strafprozess zum Einsturz des Kölner Stadtarchivs

Der Bauausführungsfehler sei sehr kompliziert gewesen, erläutert Gerichtssprecher Jan Orth weiter. In einer Betonwand sei eine Art Loch entstanden, durch das 5000 Kubikmeter Erdreich unter dem Stadtarchiv weggerutscht und in die Baugrube geflossen sei. 

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