Neues Leistungsschutzrecht und Content-FilterDaran kann unsere Informationsfreiheit kaputt gehen

Die Datenschutzgrundverordnung steckt uns noch in den Knochen, und schon steht ein weiteres Gesetz zur Abstimmung, das unsere Internetnutzung verändern kann: der Rechtsausschuss des EU-Parlaments stimmt am 20. Juni über ein europäisches Leistungsschutzrecht ab, das auch Content-Filter vorsieht.

Für dieses Gesetz sollten wir uns interessieren, sagt unser Netzreporter Andreas Noll. Und zwar, weil wir uns unter Umständen von unserer Informationsfreiheit verabschieden können.So drastisch formuliert es jedenfalls die Tech-Seite t3n.

Denn mit dem neuen Gesetz wäre es in Zukunft nicht mehr möglich, Artikel von Zeitungen und Online-Portalen kostenfrei zu verlinken. So sehen es die Kritiker der Reform des Urheberrechts, dessen umstrittener Teil eben auch die Einführung eines Leistungsschutzrechts umfasst.

"Noch machen eine ganze Reihe von Interessengruppen gegen das Gesetz mobil. Es kann sich also am Text auch bis zur letzten Minute noch etwas ändern."
Andreas Noll, Deutschlandfunk Nova

Die Verfechter dieses Gesetzes sind die Verlage, die ihre urheberrechtlich geschützten Inhalte im Internet vermarkten wollen. Allen voran der Axel-Springer-Verlag, der seit Jahren Lobby-Arbeit für das Gesetz macht. Dagegen marschieren die, die Angst um die Verlinkungskultur im Netz haben, zum Beispiel die Gruppe um die Seite savethelink.org

Spiegel-Online-Blogger Sascha Lobo nennt das neue EU-Leistungsschutzrecht in seiner Kolumne ein "realitätsfernes Quatschgesetz".

"Wahrscheinlich wären auch Nutzer Sozialer Medien, die Presseartikel verlinken, betroffen. Genau lässt sich das schwer sagen, weil die präzise Wirkung eines Quatschgesetzes samt folgender Gerichtsurteile kaum berechenbar ist."
Sascha Lobo, Spiegel online

Deutsches Leistungsschutzrecht bislang nutzlos

Die EU-Kommission hat vor zwei Jahren den Vorschlag für ein neues Verlegerrecht für ganz Europa gemacht. Das Gesetz soll die klassischen Verlage gegen eine Übermacht von Google schützen.

In Deutschland haben wir seit 2013 ein Leistungsschutzrecht und es hat nicht wirklich viel gebracht. Google hat kurz gedroht und bekam dann eine Gratislizenz für die Artikel, die bei Google News gelistet werden. Kein Verlag wollte am Ende auf die Präsenz dort verzichten. Und Google hat kaum etwas für das Leistungsschutzrecht in Deutschland bezahlt. Wenn das Leistungsschutzrecht aber in ganz Europa gelten würde, so die Hoffnung der Befürworter, wäre Google gezwungen, zu zahlen.

Content-Filter: Nein, danke

Das neue EU-Leistungsschutzrecht sieht außerdem vor, in Europa Upload-Filter zu installieren. Davor warnen prominente Netzpioniere wie WWW-Erfinder Tim Berners-Lee oder Wikipedia-Gründer Jimmy Wales in einem offenen Brief. Mit diesen automatisierten Filtern werde das offene Internet in ein "Werkzeug der Überwachung und Nutzerkontrolle“ verwandelt, argumentieren die Kritiker dort.

Der EU geht es um den Schutz der Rechteinhaber. Online-Plattformen mit nutzergeneriertem Inhalt, also Facebook und andere, werden dann viel stärker als bislang verpflichtet, den Inhalt, der bei ihnen gepostet wird, zu kontrollieren. Sie müssen dann eine Genehmigung des Rechteinhabers vorweisen können. 

"Wenn ich das geniale Tor aus dem Endspiel der Fußball-WM auf Facebook poste, muss Facebook sicherstellen, dass man für diese Veröffentlichung die Rechte hat."
Andreas Noll, Deutschlandfunk Nova

Weil Social-Media-Plattformen kaum sicherstellen können, dass Ihre Nutzer die Rechte für alle Videos, Fotos, Audios und Texte haben, werden sie vermutlich alles in ihrer Macht stehende tun, um die Verbreitung unkontrollierbarer Inhalte zu vermeiden. Realistisch betrachtet können die Plattformen die Rechteklärung also nur sicherstellen, indem sie Upload-Filter installieren. 

Bei Youtube ist das jetzt schon der Fall: Das System gleicht im Hintergrund ab, ob der entsprechende Ausschnitt urheberrechtlich geschützt ist oder nicht. Mit dieser Reform wandert also ein Großteil der Verantwortung vom postenden User zur Plattform.

"Mehr Verantwortung für die Plattformen klingt erst mal nicht schlecht. Aber eine ausgeklügelte Upload-Filter-Infrastruktur können sich wieder nur die großen Player wie Facebook und Google leisten."
Andreas Noll, Deutschlandfunk Nova

Treffen wird es die kleineren Plattformen, die sich eine technisch aufwendige Content-Filter-Struktur nicht leisten können. Wenn die großen Player wie Facebook und Google die Einzigen sind, die das umsetzen können, dann könnte es sein, dass sie im Zweifel alles sperren. Das befürchten jedenfalls Kritiker wie die Netzaktivisten von der Electronic Frontier Foundation.

Protestaktionen in letzter Minute

Abgestimmt wird im EU-Parlament über das Leistungsschutzrecht am 20. Juni.  Noch organisieren Online-Foren Protestaktionen, zum Beispiel auch die #DeleteArt13-Bewegung, die sich für die Streichung des Artikels 13 in der Gesetzesvorlage starkmacht, der von den Online-Plattformen Upload-Filter verlangt.