Online-HandelEU plant Haftung für Schrottprodukte bei Amazon und Co.

Sehr günstige China-Importe von großen Online-Plattformen haben einen Nachteil: Auf Schäden bleiben Shoppende in der Regel sitzen. Eine EU-Regelung könnte das ändern.

Handelsplattformen wie Amazon, Ebay, Alibaba, Gearbest und Co. sind von der Haftung faktisch ausgenommen. Bestellende können nur versuchen durch Produkte entstandene Schäden vor ausländischen Gerichten einzuklagen, sagt Deutschlandfunk-Nova-Reporterin Martina Schulte. Auf europäischer Ebene arbeiten laut heise.de Verbraucherverbände und Politik daran, Plattformbetreiber in diesen Haftungsfällen stärker in die Pflicht zu nehmen.

"Bisher läuft es so: wenn du einen defekten Netzadapter, gefährliches Spielzeug oder übel verlötete LEDs bei einem chinesischen Händler bestellst, musst du den im Schadensfall vor einem chinesischen Gericht verklagen."
Martina Schulte, Deutschlandfunk-Nova-Netzreporterin

In Zukunft sollen nach dem Willen des Ausschusses für den Binnenmarkt und Verbraucherschutz die Onlinemarktplätze für Schäden durch fehlerhafte Produkte haften.

Davon gibt es genug. Eine Studie von sechs europäischen Verbraucherorganisationen hat bei einer Stichprobe rausgefunden, dass 66 Prozent von 250 getesteten Produkten aus China nicht den europäischen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Von vier Rauchmeldern beispielsweise reagierte kein einziger auf Rauch.

Amazon als Zwischenhändler

Daher sollten künftig Amazon oder Ebay für fehlerhafte Produkte zur Rechenschaft gezogen werden. Der Plan sieht vor, dass so eine Haftung der Plattform immer dann greift, wenn der Betreiber des Online-Marktplatzes einen vorherrschenden Einfluss über den Verkäufer und die Transaktion ausübt.

Das würde voraussichtlich für viele der Transaktionen bei Amazon gelten, vermutet Martina. Dort sehen Bestellende oft erst auf den zweiten Blick, dass sie nicht bei Amazon sondern einem chinesischen Unternehmen einkaufen.

Plattform-Haftung nur in bestimmten Fällen

Amazon wickelt die Zahlung ab, Amazon bestimmt die Vertragsbedingungen. Amazon lagert, verpackt und verschickt auch die Produkte vieler Händler. Eine weitere Bedingung dafür, dass die Neuregelung greift: Für den Schaden kann weder ein Hersteller, Importeur oder Verkäufer innerhalb der EU haftbar gemacht werden.

"Amazon könnte nicht mehr den letzten Schrott auf seiner Plattform verkaufen, sondern wäre im Zweifelsfall haftbar."
Martina Schulte, Deutschlandfunk-Nova-Netzreporterin

Amazon, Ebay und den anderen Plattformbetreiber müssten die Produkte von außereuropäischen Händlern überprüfen oder solche Verkäufer von vornherein ausschließen. Das Bundeskartellamt teilt mit, dass 2018 außereuropäische Händler 20 bis 25 Prozent des Umsatzes auf dem Amazon-Marktplatz ausmachten. Eine Untersuchung der Marktforschungsfirma Marketplace Pulse kommt zu dem Ergebnis, dass mittlerweile 28 Prozent der Verkäufer ihren Sitz in China haben.

Produktprüfung durch Plattformen

Sollte eine Neuregelung kommen, müsste Amazon rund ein Drittel seiner Waren prüfen. Noch gravierender wäre so eine Regelung für chinesische Plattformen wie Wish oder Aliexpress, auf denen fast ausschließlich Händler aus China aktiv sind.

Mit der neuen Regelung ist frühestens 2021 zu rechnen. Ob die Plattformhaftung allerdings tatsächlich durchkommt, hängt von der Zustimmung der EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten ab. Die Kommission habe im Oktober 2020 signalisiert, dass man sich eine Haftung von Plattformen mit entscheidendem Einfluss vorstellen könne.

"Anfang Dezember, wenn die Kommission ihren ersten Entwurf für ein neues Plattformrecht vorstellt, den Digital Services Act, wissen wir unter Umständen mehr"
Martina Schulte, Deutschlandfunk-Nova-Netzreporterin