AustralienGerichtsurteil: Trivago zeigt gefälschte Hotel-Rankings

Trivago, mit Sitz in Düsseldorf, ist eine Hotel-Metasuche im Netz, um Preise zu vergleichen. Das kann sehr hilfreich sein. Doch ein Gericht in Australien hat der Verbraucherschutzorganisation recht gegeben, die Trivago vorwirft, dass die Hotelrankings gefälscht seien.

Die Hotel-Metasuche Trivago mit Sitz in Düsseldorf ist weltweit nutzbar, auch in Australien. Dort hat die Wettbewerbs- und Verbraucherschutz-Kommission (ACCC) gegen das Unternehmen geklagt.

Laut ACCC müssten die Verbraucher und Verbraucherinnen von Trivago davon ausgehen, dass ihnen auf der Webseite sowie in der App die besten Angebote angezeigt werden, also das günstige Angebot ganz oben steht beziehungsweise das mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.

Doch das sei nicht der Fall: Die Hotel-Rankings seien teils gefälscht. Ein Bundesgericht hat ACCC recht gegeben: In einer Presseerklärung nimmt ACCC Stellung zum Urteil. Die Sortierung der Angebote, so das Gericht, beruhe teils auf anderen Kriterien. So seien jene Hotels bevorzugt worden, die Trivago eine besonders hohe Provision zahlten. Das heißt, die Nutzerinnen und Nutzer sind getäuscht worden.

Keine echten Rabatte, teils verfälschte Rankings

Das Gericht bemängelt auch, dass manche Rabatte als solche dargestellt würden, tatsächlich aber gar keine echten Preisvorteile sind. Auf der Seite werden Preise von Standardzimmern mit Preisen von Luxuszimmern im selben Hotel verglichen: Ein echter Rabatt ergibt sich daraus jedoch nicht, erklärt Deutschlandfunk-Nova-Reporter Konstantin Köhler.

"Laut australischem Bundesgericht, würden die Hotels bevorzugt, die Trivago eine besonders hohe Provision zahlten."
Konstantin Köhler, Deutschlandfunk-Nova-Rporter

Trivago ist nicht die einzige Webseite, um Hotelpreise zu vergleichen und direkt zu buchen. Das Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim hat 2019 eine Studie zu verschiedenen Buchungsseiten wie Booking.com, Expedia oder auch Kayak vorgelegt. Eine Erkenntnis ist, dass bei jedem vierten Angebot der Preis auf der hoteleigenen Buchungsseite günstiger war als auf dem Meta-Buchungsportal. Grund: Die Hotels können im Zweifelsfall mehr Geld verdienen, wenn direkt über ihre Webseite gebucht wird.

Buchung über Hotelseite versus Buchungsportal

Ein weiteres Ergebnis der Studie war, dass Hotels, die auf der eigenen Website niedrigere Preise anbieten, bei den Buchungsportalen schlechtere Platzierungen erhalten. Die in der Studie untersuchten Buchungsportale machen es also genau jenen Hotels schwer, bei denen die Verbraucher und Verbraucherinnen eigentlich noch etwas Geld sparen könnten im Vergleich zu den Buchungsportalen.

Daraus ergibt sich eine Zwickmühle: Denn die Buchungsportale wiederum wollen natürlich, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher über sie buchen und sie dafür Provision bekommen – das ist ihr Wirtschaftsmodell. Außerdem nutzen viele im Netz gerne die Vergleichsportale, denn diese schaffen einen schnellen Überblick.

Besserer Verbraucherschutz durch Politik

Um hier Lösungen für alle anzubieten, braucht es keine Verbote, aber einen verbesserten Verbraucherschutz durch die Politik. Im Dezember 2019 zum Beispiel hat Booking.com auf Druck der Europäischen Kommission Verbesserungen angekündigt. Das Portal soll erklären, wie das Ranking zustande kommt.

Preisangebote sollen nicht mehr als zeitlich begrenzt dargestellt werden, wenn dem nicht so ist. Außerdem sollen Rabatte nur angezeigt werden, wenn es sich um echte Preisvorteile handelt. "Ab Juni 2020 sollen diese Änderungen gelten", sagt Konstantin. Damit hat die EU ganz konkret die Verbraucher und Verbraucherinnen gestärkt.