ReligionsfreiheitEin Recht, das Menschen schützt
Die Religionsfreiheit wird häufig missverstanden. Denn dieses Menschenrecht dient nicht dem Schutz der Religion, sondern dem Schutz von Menschen. Ein Vortrag des ehemaligen UN-Sonderberichterstatters für Religionsfreiheit Heiner Bielefeldt.
In Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wird das Menschenrecht der Religionsfreiheit definiert. Es legt fest, dass jeder das Recht hat, seine Religion frei zu wählen, zu wechseln, sie zu bekennen, alleine oder mit anderen. Es besagt auch, dass es ein Recht auf Gedankenfreiheit gibt.
"Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen."
Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
Doch dieses Recht wird oft missverstanden und sogar missbraucht. Das erklärt Heiner Bielefeldt in seinem Vortrag. Von 2010 bis 2016 war er UN-Sonderberichterstatter für Religionsfreiheit. In dieser Zeit musste er, wie er erzählt, auch in den Vereinten Nationen immer wieder erneut erklären, worum es bei dem Menschenrecht der Religionsfreiheit eigentlich geht.
Die Religionsfreiheit wird häufig missverstanden
Es ist nämlich ein Recht, das, wie alle Menschenrechte, Menschen schützt und nicht die Religion. Es geht in diesem Recht zum Beispiel nicht um den gesellschaftlichen Stellenwert der Religion oder vielleicht die Ehre der Religion gegen lästerliche Rede, sagt Bielefeldt. Das seien falsche Vorstellungen.
"Die Religionsfreiheit schützt nicht Religion, sondern die Religionsfreiheit schützt Menschen."
So missverstanden, wird Religionsfreiheit immer wieder in ihr Gegenteil verkehrt, erklärt Bielefeldt. Zum Beispiel, wenn "Religionsfreiheit" angeführt wird, um sich gegen Geschlechtergleichstellung zu sperren oder wenn im Namen der "Religionsfreiheit" von autoritären Akteuren Gesetze gegen Blasphemie gefordert werden.
Heiner Bielefeldt ist Seniorprofessor für Menschenrechte am Institut für Politikwissenschaft der Friedrich Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Von 2010 bis 2016 war er UN-Sonderberichterstatter für Religionsfreiheit. Sein Vortrag hat den Titel "Ein umkämpftes Menschenrecht: Die Religions- und Weltanschauungsfreiheit". Er hat ihn am 12. Dezember 2024 in Mainz gehalten, im Rahmen der Vorlesungsreihe "Die Macht von Überzeugungen. Weltanschauungen, Ideologien, Glaubenssysteme". Diese interdisziplinäre Vorlesungsreihe ist Teil des Studium generale der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.