MünzschatzfundeSchatzsucher müssen Funde abgeben

Schatzsuche ist für manche ein Hobby. Manche finden sogar tatsächliche Schätze. Aber behalten dürfen Schatzsucher diese nicht.

Zwei Schatzsucher aus Baden-Württemberg haben einen Fund von rund 10.000 Münzen aus dem Mittelalter monatelang für sich behalten. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen sie. Denn für das Landesamt für Denkmalpflege ist es einer der größten Münzfunde des Spätmittelalters.

Die beiden 22 und 28 Jahre alten Männer haben im Sommer 2017 mit einer Sonde nach militärischen Überbleibseln gesucht und sind dabei zufällig auf die Münzen gestoßen. Erst Monate später meldete einer von den beiden den Fund beim Landesamt für Denkmalpflege an. Dann durchsuchten im Mai 2018 Ermittler die Wohnung des anderen Schatzsuchers. Neben den Silbermünzen, die vermutlich aus dem 13. bis 14. Jahrhundert stammen, wurde auch ein Fingerring aus Bronze mit einem gefassten Stein gefunden.

Ohne Genehmigung keine Schatzsuche

Bevor Kriminalbeamte vor der Wohnungstür stehen, sollten sich Hobby-Schatzsucher vorher über Genehmigungen informieren, rät Carsten Konze. Er betreibt schon Jahre lang hobbymäßig Schatzsuche und ist inzwischen ziemlich professionell dabei geworden. Denn in manchen Bundesländern wie in Schleswig-Holstein ist es sogar verboten, mit dem Metalldetektor herumzulaufen, sagt Carsten. In den übrigen Bundesländern ist es auf jeden Fall genehmigungspflichtig außer in Bayern.

"Bayern ist komplett frei, da kannst du gehen bis auf Bodendenkmäler. Im Rest der Republik brauchst du eine Genehmigung, wenn du nach antiken Dingen suchen willst."
Carsten Konze, Hobby-Schatzsucher

Wer also die erste Hürde genommen und sich eine Genehmigung besorgt hat, der hat damit noch längst nicht alles richtig gemacht. Denn wenn der Schatzsucher tatsächlich etwas findet, das eine besondere wissenschaftliche Bedeutung hat, dann muss er den Fund melden.

"Wenn ich etwas gefunden habe, dann gibt es noch eine Meldepflicht für Funde, die von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung sind."
Carsten Konze, Hobby-Schatzsucher

Checkliste für die Schatzsuche:

  • Genehmigung beim Landesarchäologen einholen
  • Flächenfreigabe für die Schatzsuche
  • Absprache mit dem Grundstückseigentümer
  • Fund sofort beim Archäologen melden
"Die beiden Kollegen, die den Fund gemacht haben, scheinen keinen Kontakt zur Archäologie gehabt zu haben, deswegen wussten sie nicht, dass sie den Fund melden mussten. Das ist ganz klar eine Unterschlagung."
Carsten Konze, Hobby-Schatzsucher

Im Fall der beiden Männer in Baden-Württemberg mit dem Münzschatzfund handelt es ganz klar um eine Unterschlagung, sagt Carsten. "Das kann eine Geldstrafe nach sich ziehen oder eine Bewährungsstrafe", schätzt Carsten. Ein Fund muss gemeldet werden, weil er verortet werden muss, sagt Carsten, nicht weil man den Schatzsuchern etwas wegnehmen will.

Wenn Schatzsucher das Hobby ernst nehmen, dann sollten sie von dem Fund, auch wenn es nur vielleicht eine römische Münze ist, ein GPS-Foto machen. So kann der Archäologe später genau feststellen, wo die Münze herkommt, um den Fund mit anderen Geschichtsdaten zu verknüpfen und Zusammenhänge herstellen zu können.

"Wenn man das richtig macht, in der richtigen Reihenfolge: Findet etwas, zeigt das sofort an, dann hat man auch in fast allen Bundesländern, das Recht auf eine Belohnung."
Carsten Konze, Hobby-Schatzsucher

Wer alles richtig macht beim Schatzsuchen, etwas findet und den Fund meldet, der hat auch Anspruch auf eine Belohnung, erklärt der Hobby-Schatzsucher Carsten. "Die sollte auch nicht zu klein ausfallen."

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