Sitte und UnsitteWie Prostituierte verfolgt wurden
Prostituierte wurden im Nationalsozialismus bespitzelt, ausgegrenzt und entrechtet. Aber auch in der Bundesrepublik und in der DDR gab es Kontinuitäten. Ein Vortrag der Rechtswissenschaftlerin Margarete Gräfin von Galen.
Im Nationalsozialismus wurde versucht, Prostituierte zur "Reinhaltung des Straßenbildes" aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen, sagt Margarete Gräfin von Galen. Sie ist Rechtswissenschaftlerin und beschäftigt sich intensiv mit Rechtsfragen der Prostitution. In ihrem Vortrag beschreibt sie, wie Prostituierte im Nationalsozialismus verfolgt wurden und welche Kontinuitäten es in der Bundesrepublik gab.
"Bis 1990 haben wir im Ausländerrecht die Vorschrift, dass wer Gewerbsunzucht nachgeht, ausgewiesen werden kann. Stellen Sie sich das mal vor, legale Prostitution als Ausweisungsgrund."
Die NSDAP führte ein, dass bei Gemeinden von bis zu 20.000 Einwohnern die Prostitution vollkommen verboten werden konnte, sagt Margarete Gräfin von Galen. Diese sogenannte Sperrgebietsregelung gibt es bis heute.
Zwangssterilisierung von Prostituierten
Zwar tauchten Prostituierte nicht explizit im Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses auf, jedoch wurden Prostituierte als "Schwachsinnige" bezeichnet und konnten somit zwangssterilisiert werden, erklärt die Rechtswissenschaftlerin. Und das wurden sie mitunter auch.
All diese Maßnahmen hätten jedoch nicht verhindert, dass Prostitution weiter stattgefunden habe.
Kontinuitäten in BRD und DDR
Die DDR stuft Prostituierte nach 1945 wieder als asozial ein. Und wer asozial ist, macht sich strafbar, so Margarete Gräfin von Galen. In der Bundesrepublik war Prostitution dagegen zwar legal, galt aber als sittenwidrig.
Prostituierte lebten also in einer rechtlichen Grauzone. Sie konnten beispielsweise in Erziehungsanstalten, den sogenannten Arbeitshäusern, untergebracht werden.
"All diese Maßnahmen verhindern nicht, dass Prostitution weiter stattfindet."
Margarete Gräfin von Galen ist Rechtswissenschaftlerin, Anwältin und Richterin. Bis 2024 war sie Mitglied des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin. Promoviert hat sie an der Humboldt-Universität Berlin – das Thema ihrer Dissertation waren Rechtsfragen der Prostitution.
Info: Unser Bild oben zeigt eine in den Bürgersteig eingelassene Gedenkplatte am Eingang zur Herbertstrasse an der Reeperbahn in Hamburg-St. Pauli. Darauf ist zu lesen: "Entrechtet-Ausgegrenzt-Ermordet / 1933-1945 / Im Gedenken an die Frauen der Herbertstrasse und Anderswo". Die geprägte Bordsteinkante zum Gedenken an die Sexarbeiterinnen zur NS-Zeit wurde durch die Initiative Lebendiges Kulturerbe St. Pauli e.V. und St. Pauli Kirche ermöglicht und verlegt.