Auch ohne EinkommenSteuererklärung für Studis lohnt sich

Steuererklärung, das klingt nach Horror. Und wer studiert denkt: Ich brauche das sowieso noch nicht. Doch! Denn das lohnt sich später. Wir sagen euch, warum und wie ihr das hinkriegt.

Alle Studierenden sollten eine Steuererklärung machen, sagt Raymond Kudraß. Er ist Steuerberater und hat sich auf das Absetzen von Studienkosten spezialisiert. Es geht nämlich um richtig viel Geld. Etwa 8000 Euro kostet so ein Studium geschätzt pro Jahr. Also für ein Studium von fünf Jahren geht's um 40.000 Euro. Und von dem Geld könnt ihr euch einiges über die Steuer zurückholen. 

Studienkosten per Verlustvortrag absetzen

Studienkosten sind grundsätzlich immer absetzbar. Die derzeitige Gesetzlage schließt zwar Werbungskosten und einen Verlustvortrag für das Erststudium aus. Das heißt, dass man bisher die Kosten fürs Erststudium nicht sammeln und sie später als Verlust mit den ersten Einkommen verrechnen kann. Diese Rechtslage wurde aber von den höchsten deutschen Steuerrichtern beim Bundesfinanzhof als verfassungswidrig festgestellt. Eine Übersicht der Urteile stellt der Steuerberater Raymond Kudraß auf einer Seite zusammen.

Wenn das Bundesverfassungsgericht diese Rechtsprechung bestätigt, und damit rechnen Experten innerhalb der nächsten sechs bis zwölf Monate, dann werden auch alle Kosten des Erststudiums direkt nach dem Abitur genauso als Werbungskosten behandelt wie Zweitstudienkosten. 

"Zweitstudienkosten sind immer absetzbar: Dazu zählen generell die Masterstudienkosten, die Kosten eines dualen Studiums und eines Studiums nach abgeschlossener Berufsausbildung."
Raymond Kudraß, Steuerberater

Auch wenn ihr im Erststudium seid, solltet ihr eure Studienkosten sorgsam belegen und mit einer Steuererklärung geltend machen. Dann bekommt ihr einen Steuerbescheid, der ist erstmal vorläufig in Bezug auf die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen fürs Studium. 

Jetzt Belege sammeln und später Steuern sparen

Wenn das Bundesverfassungsgericht dann die Verfassungswidrigkeit bestätigt hat, werden die von euch in der Steuererklärung geltend gemachten Kosten nachträglich als Werbungskosten anerkannt. Das heißt: Den über die Studienjahre zusammengetragenen Verlust könnt ihr später mit dem ersten Berufseinkommen verrechnen. 

Im Schnitt kommen nach fünf bis sieben Studienjahren rund 4000 bis  7500 Euro an Steuern zurück, sagt Raymond Kudraß. Bei Medizinern und bei teuren Studiengebühren kann es auch deutlich mehr sein.

Was ihr als Studis absetzen könnt:

  • Studiengebühren
  • Unterbringungskosten bei doppelter Haushaltsführung, wenn ihr ein Auslandssemester oder ein Praktikum in einer anderen Stadt macht
  • Verpflegungsmehraufwand und Entfernungspauschalen bei solchen Auslands- oder Praktikumsaufenthalten
  • Wer am Heimatort seinen Hauptwohnsitzt hat und einen eigenen Haushalt führt, kann die Kosten für die Unterkunft am Studienort absetzen.
  • Materialkosten: PC, Handy, Notebook, Büro-Möbel

Steuerberater Raymond Kudraß rät, sich auf keinen Fall abschrecken zu lassen von der Komplexität bei der Absetzbarkeit der Studienkosten.

"Das Schöne ist: Man muss für die Steuerersparnis nicht neu investieren, sondern kann die schon ausgegebenen Studienkosten steuerlich nutzbar machen. Diese Chance besteht nur einmal im Leben."
Raymond Kudraß, Steuerberater

Ihr könnt eure Studienkosten übrigens bis zu sieben Jahre zurück geltend machen. Also derzeit noch bis 2011, wenn bislang noch keine Steuererklärung abgegeben wurde und ein Verlust entstanden ist, das heißt eure Ausgaben höher waren als eure Einnahmen.

Und keine Panik, wenn ihr keine Belege mehr habt: Das meiste lässt sich nachträglich beschaffen (Bankauszüge, Bestätigungen von Vermietern) und vieles lässt sich über Pauschalen geltend machen.