FahrradleichenEuer Schrottrad wird abgeschleppt

In vielen deutschen Städten stehen zu viele Fahrräder herum. Abgestellt, vergessen, verrostet. Dann werden sie von der Stadt geschrottet. Und das könnte auch eurem Rad passieren. Aber ihr könnt es vor ungewollten Abschleppaktionen schützen

Angefangen hat es in Amsterdam, und schuld sind hier vor allem die Touristen: Inzwischen gibt es in der Stadt ein halbes Dutzend Unternehmen, die Mietfahrräder für Touris anbieten. Und die neigen dazu, ihre gemieteten Räder nach der Fahrt einfach irgendwo herumstehen zu lassen. 

Insgesamt gibt es 800.000 Räder in der Stadt. Genau eins pro Einwohner. Und zu viele davon stehen und gammeln unmotiviert rum. 2014 hat Amsterdam mehr als 70.000 Fahrradleichen geschrottet - und auch in deutschen Großstädten werden jedes Jahr mehrere Tausend Schrotträder entsorgt.

So kann euer Fahrrad entsorgt werden

Dabei muss das Fahrrad gar nicht alt sein, rosten und seit Monaten in der Ecke stehen. Wenn ihr euer Rad auf einem privaten Grundstück abgestellt habt, darf der Eigentümer das Fahrrad abschleppen lassen. Steht das Rad im öffentlichen Raum, dann ist es aber eigentlich sicher - wenn dort kein ausdrückliches Verbotsschild steht.

"Es ist meines Erachtens sogar zulässig, ein Fahrrad irgendwo hinzustellen, drei Wochen in den Urlaub zu fahren und wieder zurückzukehren."
Claudio La Malfa, Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anders sieht es bei offensichtlichen Schrotträdern aus. "Der Eigentümer des Fahrrads muss aber den Besitz des Fahrrads aufgegeben haben", erklärt der Fachanwalt für Verkehrsrecht Claudio La Malfa. "Er muss irgendwie kenntlich machen, dass er an dem Fahrrad nicht mehr interessiert ist." Wenn es nicht mehr fahrtüchtig ist, zum Beispiel ein Reifen fehlt, dann darf die Stadt das Fahrrad entfernen. 

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Einige Städte warnen den Fahrradbesitzer und kleben Zettelchen an die möglichen Schrotträder und potenziellen Abschleppkandidaten. Dann bleiben euch noch vier oder fünf Wochen, um das Fahrrad zu retten und zu zeigen, dass ihr es behalten wollt. Ein kleiner Zettel in Klarsichtfolie "Ich will das Rad behalten" reicht dann. "Dann dokumentiert man dem, der auf den Zettel drauf schaut, dass der Besitz nicht aufgegeben wird", erklärt Claudio La Malfa.

Und wenn euer Fahrrad registriert ist, dann kann das Ordnungsamt auch so Kontakt mit euch aufnehmen.