VorsorgedokumenteWenn wir nicht mehr selbst entscheiden können

Ein Schlaganfall, Herzinfarkt oder schwerer Unfall kann alles verändern. Welche Vorsorgedokumente und Verfügungen wir brauchen, damit im Ernstfall in unserem Sinne entschieden wird – und wo wir sie bekommen.

Kein schöner Gedanke, kann aber passieren: Wir haben einen schweren Unfall, eine Ader platzt im Kopf oder wir erleiden einen Schlaganfall – und können plötzlich nicht mehr selbst entscheiden. Mit Vorsorgedokumenten wie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung können wir für einen solchen Fall Wichtiges regeln.

"Man kann auch mit 32 in eine Situation kommen, in der man selbst nichts mehr regeln kann – wie zum Beispiel nach einem schweren Unfall."
Astrid Wulf, Deutschlandfunk-Nova-Reporterin

Laut Sozialbericht 2024 hat in Deutschland jede zweite Person Vorsorgedokumente. Die meisten davon sind allerdings älter als 65 Jahre. Dabei sind diese Dokumente für uns alle wichtig, sagt Deutschlandfunk-Nova-Reporterin Astrid Wulf.

Ohne Vorsorgevollmacht entscheidet das Gericht

Mit einer Vorsorgevollmacht können wir festlegen, wer für uns Entscheidungen treffen darf, wenn wir selbst dazu nicht mehr in der Lage sind – zum Beispiel gegenüber Ärzt*innen, Behörden oder der Krankenkasse. Ist das vorher nicht geregelt, entscheidet ein Gericht. "Meistens wird dafür eine Person aus dem engeren Umfeld ausgewählt, etwa ein Familienmitglied oder Freund*innen", erklärt Astrid Wulf.

"Bestimmt das Gericht, kann es sein, dass die Mutter als Betreuerin eingesetzt wird, obwohl man selbst dafür den Partner oder die Partnerin ausgesucht hätte."
Astrid Wulf, Deutschlandfunk-Nova-Reporterin

Vordrucke für viele Vollmachten bekommen wir online, sagt Astrid Wulf.

  • Vordruck für die Vorsorgevollmacht beim Justizministerium
  • Handbuch zu allen wichtigen Vorsorgedokumenten bei der Verbraucherzentrale
  • Vollmacht für Finanzen wird meistens bei der Bank erstellt

Sind die Dokumente ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben, sollten die Bevollmächtigten und enge Angehörige eine unterschriebene Ausfertigung bekommen oder zumindest wissen, wo die Unterlagen liegen, rät die Journalistin. Außerdem können wir Vorsorgedokumente im Zentralen Vorsorgeregister registrieren. So können Gerichte im Ernstfall darauf zugreifen.

"Man kann die Vollmacht aber auch ändern. Das Leben ändert sich ja öfter mal, gerade wenn man jünger ist."
Astrid Wulf, Deutschlandfunk-Nova-Reporterin

Wünsche für die Betreuung angeben

In einer Betreuungsverfügung können wir außerdem festhalten, dass wir möglichst lange zu Hause gepflegt werden möchten. Ebenso können wir bestimmen, dass eine bestimmte nahestehende Person gerade nicht als Betreuer*in eingesetzt werden soll. Gibt es ansonsten niemanden aus dem persönlichen Umfeld, bestellt das Gericht dann eine ehrenamtliche oder berufliche Betreuungsperson.

Kostenlose Unterstützung beim Papierkram

Wer beim Ausfüllen der Dokumente Fragen hat, kann sich an Betreuungsvereine oder die Verbraucherzentrale wenden. So können wir selbst bestimmen, wer im Ernstfall für uns Entscheidungen trifft – und wie.