Vorwurf über WettbewerbsverstoßBundeskartellamt leitet Prüfverfahren gegen Google ein

Das Bundeskartellamt hat zwei Verfahren gegen Google eingeleitet, mit denen es unter anderem prüft, ob der Tech-Konzern eine marktbeherrschende Position zum Nachteil von anderen Wettbewerbern ausgenutzt hat.

Google ist einer der Big Player unter den Tech-Konzernen – zum Nachteil anderer Wettbewerber? Oder nutzt das Unternehmen seine marktbeherrschende Position sogar aus?

Diese Frage prüft das Bundeskartellamt ab sofort in einem Verfahren, das es gegen Google beziehungsweise den Mutterkonzern Alphabet eingeleitet hat. Neu ist der Vorwurf nicht. Auf Ebene der EU und in den USA gibt es ähnliche Verfahren gegen den Tech-Riesen.

Ermittlungen durch Gesetzesänderung

Dass das Bundeskartellamt jetzt aktiv wird, geht auf eine Novelle des Wettbewerbsgesetzes zurück, die seit Januar 2021 gültig ist. Diese Gesetzesänderung zielt eben auf das Verhalten großer Digitalkonzerne ab. Gegen Facebook und Amazon ermittelt das Bundeskartellamt bereits wegen ähnlicher Vorwürfe.

"Im Grunde legt das Bundeskartellamt gerade nur mit dem los, wie ihm das von diesem geänderten Gesetz aufgetragen worden ist."
Michael Gessat, Deutschlandfunk Nova

Beweise für wettbewerbsrechtliche Verstöße seitens Google gibt es bislang keine. Die Ermittlungen gehen erst einmal Anhaltspunkten für solch einen Verdacht nach. Für eine "überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb" spricht laut dem Bundeskartellamt unter anderem die Vielzahl von Diensten des Konzerns. Die Suchmaschine Google, You Tube, Google Maps, Google Mail, der Browser Chrome oder das Betriebssystem Android sind miteinander verbunden und tauschen Daten untereinander aus.

Das Bundeskartellamt spricht hier von einem "Ökosystem", das sich der Tech-Konzern aufgebaut habe. Hier gilt es zu prüfen, ob andere Unternehmen mit ihren Suchmaschinen, Browsern und Co. dadurch noch eine faire Chance am digitalen Wettbewerb haben. Laut Google benachteilige oder behindere es andere Wettbewerber nicht. Die Nutzerinnen und Nutzer würden sich freiwillig für dessen Dienste entscheiden.

"Ökosystem Google" fair für den Wettbewerb?

Einen Zwang für Userinnen und User, die Dienste von Google zu verwenden, sieht Deutschlandfunk-Nova-Netzreporter Michael Gessat nicht. Alternativen zu den Tools des Tech-Riesen gibt es im Netz allemal. Möglich ist, dass dieser Effekt auf Nutzerinnen und Nutzer für das Bundeskartellamt auch keine entscheidende Rolle spielt, vermutet der Netzreporter.

"Ich selbst nutze weder Google Mail noch Chrome, was beweist: Man kann ganz easy andere E-Mail-Systeme und Browser nutzen."
Michael Gessat, Deutschlandfunk Nova

Das zweite Verfahren des Bundeskartellamtes gegen Google untersucht die Datenverarbeitungskonditionen des Konzerns. Es geht also um die Frage, ob es zulässig ist, eine kostenlose Nutzung von Diensten anzubieten, gleichzeitig aber die Daten der Nutzerinnen und Nutzer zu sammeln. Zumal das Geschäftsmodell des Tech-Unternehmens auf der Verarbeitung der Daten aufbaue, so das Bundeskartellamt, wodurch der Konzern einen strategischen Vorteil habe.