MietpreisbremseDie Bremse wirkt - auch ohne Spiegel

Dank Mietpreisbremse müssen sich Vermieter in vielen Gegenden mittlerweile an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren - und die lässt sich auch ohne Mietspiegel ermitteln, sagt Silke Gottschalk vom Mieterbund NRW.

Die Mietpreisbremse war der Wahlkampfschlager der SPD und mittlerweile gilt sie auch. In mehreren Gegenden in ganz Deutschland dürfen Vermieter ihre Miete nicht mehr einfach so festlegen, wenn sie eine Wohnung neu vermieten. Sie müssen sich daran orientieren, was in der Gegend an Miete üblich ist. Laut einer Analyse der Süddeutschen Zeitung ist das in vielen Gemeinden jedoch gar nicht so einfach, denn: 177 deutsche Kommunen haben keinen Mietspiegel - also keine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete.

"Maßgeblich für die Mietpreisbremse ist nicht der Mietspiegel, sondern die ortsübliche Vergleichsmiete - und die lässt sich auch auf anderen Wegen ermitteln."
Silke Gottschalk, Mieterbund NRW

Läuft die Mitpreisbremse also ins Leere? Eine gute Idee, die aber in der Umsetzung scheitert? Nein, sagt Silke Gottschalk vom Mieterbund Nordrhein-Westfalen: Entscheidend sei nicht der Mietspiegel, sondern die ortsübliche Vergleichsmiete - und die könne auf verschiedene Arten ermittelt werden. So könne beispielsweise ein Sachverständiger zu Rate gezogen werden oder die Mieten von drei vergleichbaren Wohnungen aus der näheren Umgebung. Auch aus diesen Informationen lasse sich eine Vergleichsmiete ermitteln, an der sich der Vermieter dann orientieren muss.

Die meisten Großstädte haben einen Mietspiegel

Silke Gottschalk vom Mieterbund NRW räumt jedoch ein, dass ein vorhandener Mietspiegel alles einfacher macht. "Eigentlich sollten alle Gemeinden eine solche Erhebung haben, wir fordern das auch schon länger - zumindest für Kommunen ab 20.000 Einwohner." Die meisten Großstädte in Deutschland haben bereits einen Mietspiegel.