PersönlichkeitsrechtAssistierter Suizid: Abwägen zwischen Autonomie und Lebensschutz

Im Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Paragraf 217 Strafgesetzbuch ist verfassungswidrig - bis dahin war die geschäftsmäßige Sterbehilfe in Deutschland verboten. Seither ist das Thema gesetzlich ungeregelt. Der Gesetzgeber muss Abhilfe schaffen. Birgit Schröder, Fachanwältin für Medizinrecht, erklärt in ihrem Vortrag die juristischen Grundlagen.

Der Entscheid aus Karlsruhe hatte es in sich: Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts steht Paragraph 217 nicht im Einklang mit unserem Grundgesetz. Es hat entschieden, dass der Staat Menschen, die schwer und unheilbar erkrankt sind, den Zugang zu tödlich wirkenden Mitteln nicht verwehren darf.

Eigenverantwortliches Sterben

Gleichzeitig stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass eine etwaige Selbsttötung bis zum Schluss eigenverantwortlich geschehen muss. Die Person, die Sterbehilfe in Anspruch nehmen will, muss bis zum Ende in der Lage sein, die Situation zu steuern - also auch, den Prozess zu unterbrechen oder ganz abzubrechen.

"Die Freiheit sich das Leben zu nehmen, umfasst auch die Freiheit hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen, und Hilfe, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen."

Demnach haben weder Gesellschaft noch Staat des Recht zu beurteilen, wie viel Sinn oder Qualität das Leben einer schwerkranken Person bietet. Die Autonomie, das zu beurteilen, liegt demnach allein beim Individuum. So stellt es das Verfassungsgericht fest: "Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben."

"Damit sagt das Bundesverfasungsgericht: 'Lieber Gesetzgeber, als du Paragraf 217 erfunden hast, bist du übers Ziel hinaus geschossen.'"
Birgit Schröder, Medizinrechtlerin aus Hamburg

Die Folge: Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fiel Paragraf 217, der erst 2015 eingeführt worden war, weg. Seither ist der Gesetzgeber gefordert, rechtlich nachzuarbeiten. Im März 2022 wurde im Bundestag ein neuer Gesetzentwurf vorgelegt - doch verbindlich geregelt ist der Sachverhalt weiterhin nicht.

"Haben wir jetzt einen rechtsfreien Raum oder haben wir ihn nicht?"
Birgit Schröder, Medizinrechtlerin aus Hamburg

Birgit Schröder hat zum Thema "Voraussetzungen und Grenzen der Sterbehilfe" an der Uni Kiel promoviert, sie ist Fachanwältin für Medizinrecht in Hamburg. Als Vertretungssprofessorin lehrt sie im Fachbereich Gesundheit und Pflege der Hamburger Fern-Hochschule. Dort hat sie ihren Vortrag "Assistierter Suizid - ein rechtsfreier Raum?" am 27. Januar 2022 gehalten.

Lass dir helfen!

Bestimmte Dinge beschäftigen dich im Moment sehr? Du hast das Gefühl, in einer ausweglosen Situation zu stecken? Wenn du dir im Familien- und Freundeskreis keine Hilfe suchen kannst oder möchtest, findest du hier einige anonyme Beratungs- und Seelsorgeangebote:

  • Telefonseelsorge: Unter 0800 - 111 0 111 oder 0800 - 111 0 222 erreichst du rund um die Uhr Mitarbeitende, mit denen du über deine Sorgen und Ängste sprechen kannst. Auch ein Gespräch via Chat oder E-Mail ist möglich.
  • Kinder- und Jugendtelefon: Der Verein "Nummer gegen Kummer" kümmert sich vor allem um Kinder und Jugendliche, die in einer schwierigen Situation sind. Erreichbar montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr unter der Rufnummer 116 111.
  • Hier findest du eine Übersicht von Telefon- und Online-Beratungen in Deutschland: suizidprophylaxe.de.
  • Muslimisches Seelsorge-Telefon (MuTeS): Die Mitarbeiter von MuTeS sind 24 Stunden unter 030 - 443 509 821 zu erreichen. Bei MuTeS arbeiten qualifizierte Muslime und Muslimas ehrenamtlich. Ein Teil von ihnen spricht auch türkisch.

Du weißt keinen Ausweg und hast konkrete Selbstmordgedanken? Bitte hol dir Hilfe!

  • Du kannst dich telefonisch an den Psychiatrischen Bereitschaftsdienst wenden: 116 117 (24 Stunden, kostenfrei)
  • Du kannst dich direkt in der Notfall-Aufnahme einer Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie melden
  • Du kannst den Notruf 112 wählen.

Weitere Hilfsangebote haben wir hier zusammengestellt.