Schnelles UrteilBND darf Netzknoten DE-CIX anzapfen

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kam noch am selben Abend: Der Bundesnachrichtendienst darf weiterhin auf sämtliche Daten beim Internet-Knotenpunkt DE-CIX zugreifen.

Der genaue Wortlaut des Urteils ist zwar noch nicht verfügbar. Aber nach Meldungen der Nachrichtenagenturen darf der Bundesnachrichtendienst (BND) jetzt offiziell auf alle Daten zugreifen, die über den weltweit größten Internetknotenpunkt DE-CIX laufen. Der Streitpunkt dabei: Das Gesetz sieht eigentlich vor, dass der BND als Auslandsnachrichtendienst nur die nicht-innerdeutsche Kommunikation überwachen darf.

Laut BND müsse man aber dazu erst mal grundsätzlich auf alle Daten zugreifen können, um dann in einem zweiten Schritt die nicht-innerdeutsche Kommunikation herauszufiltern. Diese Filter- und Kontrollmechanismen halten die Richter am Bundesverwaltungsgericht für so wirksam, dass sie dem Abzapfen des kompletten Datenverkehrs zustimmten.

Schutz des Fernmeldegeheimnisses greift nicht

Laut BND werde der allergrößte Teil der innerdeutschen Kommunikation bereits automatisch aus den Milliarden von Datensätzen herausgefiltert -was dann noch durchrutsche eben per Hand. Und dann gäbe es ja auch noch die G-10-Kommission des Bundestages als Kontrollinstanz.

DE-CIX hatte gegen diesen Eingriff geklagt und sich dabei auf den Schutz des Fernmeldegeheimnisses berufen. Im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts heißt es aber, dass ein Betreiber von Telekommunikationsdiensten - wie DE-CIX - vom Bundesinnenministerium dazu verpflichtet werden könne, den BND bei der "strategischen Fernmeldeaufklärung" zu unterstützen. Die Haftung und Verantwortung liege schließlich nicht beim Dienstanbieter, sondern beim Innenministerium.

DE-CIX will weiter klagen

Im Falle einer negativen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hatte DE-CIX bereits angekündigt, sich an die nächsthöhere Instanz zu wenden und vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Das könnte vor allem dann wirksam werden, wenn auch Privatpersonen sich dieser Klage anschließen.

"Wahrscheinlich sollte man da auch den Klägerkreis auf direkt Betroffene ausweiten, also deutsche Einzelbürger."
Michael Gessat, Deutschlandfunk Nova

Wer diese weitreichenden Befugnisse des BND jetzt im Zuge der Debatten um die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) seltsam findet: Die rechtliche Basis ist für den BND eine andere, erklärt Deutschlandfunk-Nova-Reporter Michael Gessat. 

"Geheimdienst und Ermittlungsbehörden haben eine Extrawurst, und das ist grundsätzlich auch nachvollziehbar."
Michael Gessat, Deutschlandfunk Nova

Das Problem an der Geschichte: Diese Filter- und Kontrollmechanismen sind mit Verweis auf die Geheimhaltungsbedürftigkeit völlig intransparent. Letztlich ist das eine Abwägung, sagt Michael Gessat: Die vermeintliche oder tatsächliche Notwendigkeit von Überwachung gegen Einschränkung der Privatsphäre.

Diese Abwägung muss nicht nur juristisch getroffen werden, sondern auch politisch: "Was will ich als Bürger für Prioritäten? Das muss ich auch auf meinem Wahlzettel deutlich machen."

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