Neues Gesetz in NorwegenWerbung: Retuschierte Fotos müssen gekennzeichnet werden

Mit einem neuen Gesetz will die Regierung in Norwegen ab dem kommenden Sommer die Verbreitung von retuschierten Fotos in der Werbung eindämmen. Frankreich hat seit 2017 ein ähnliches Gesetz. In Deutschland könnte ein Gesetz folgen, das Verbreitung eines unrealistischen Schönheitsideals viel strikter reguliert.

In den Sozialen Medien, auf Werbeplakaten oder in Zeitschriften bekommen wir Tag für Tag vermeintlich makellose Körper präsentiert. Die haben oft null Falten, kein Gramm Fett und sind immer perfekt gestylt. Unrealistische Schönheitsideale sind die Folge davon. Denn oft ist mehr erkennbar, welche Fotos bearbeitet sind und welche nicht.

In Norwegen will man dem mit einem neuen Gesetz entgegenwirken. Ab kommenden Sommer müssen retuschierte Fotos in der Werbung gekennzeichnet werden. "Wenn Fotos, die in der Werbung benutzt werden, bearbeitet sind – dann muss das in Norwegen ab Sommer gekennzeichnet werden", sagt Deutschlandfunk-Nova-Reporterin Anke van de Weyer.

Ausnahme: Das ganze Foto wurde bearbeitet

In der linken, oberen Ecke des Bildes muss dann gekennzeichnet werden, dass es bearbeitet wurde. "Das Familienministerium von Norwegen will noch ein Logo entwickeln, mit dem die bearbeiteten Fotos markiert werden müssen", sagt Anke van de Weyer.

Ohne diese Kennzeichnung dürfen ab Sommer nur noch Anzeigen, deren Bearbeitung das ganze Bild betrifft, erscheinen. Zum Beispiel, wenn ein Bild nachträglich heller, dunkler oder schärfer gemacht wurde. Wer gegen das Gesetz verstößt, dem drohen hohe Geldstrafen.

Dlf-Norwegen-Korrespondentin Sofie Donges erklärt, dass die Regierung des skandinavischen Landes vor allem junge Menschen schützen möchte. Die Behörde für Medienkontrolle in Norwegen hat herausgefunden, dass jede*r Dritte zwischen neun und zwölf Jahren schon Werbung für Gewichtsreduktion im Netz gesehen hat. Die Sorge der Politik in Norwegen ist, dass die retuschierten Bilder einen negativen Einfluss auf Jugendliche haben können, erklärt die Korrespondentin.

Kennzeichnungspflicht nur bei Werbung

Influencer*innen können weiterhin retuschierte Fotos posten, wenn sie nichts bewerben. Das ist ein Problem, meint Anke, "denn, wenn man ständig perfekt retuschierte Körper vor der Nase hat, dann stellt sich natürlich die Frage, wie nachhaltig die Wirkung des neuen Gesetzes ist."

"Die Kennzeichnungspflicht gilt nur für Werbeposts."
Deutschlandfunk-Nova-Reporterin Anke van de Weyer

In Deutschland haben die Gleichstellungsminister*innen der Länder ebenfalls kürzlich den Vorschlag für eine solche Kennzeichnungspflicht gemacht. Die bei Social Media und in der Werbung eingesetzten Beauty-Filter prägten nachweislich ein unrealistisches Schönheitsideal bei Mädchen und Frauen, weil einfach nicht mehr erkennbar sei, welche Fotos bearbeitet sind und welche nicht, sagte Hamburgs Gleichstellungssenatorin Katharina Fegebank nach der Konferenz.

Bei dem für Deutschland gemachten Vorschlag auf der Konferenz geht es nicht nur um Werbung, sondern um Posts in sozialen Medien generell. Gelten soll die Regelung für alle kommerziell Tätigen sowie für Influencer*innen mit hoher Reichweite – also ab 10.000 Follower*innen.