#noGroKoSPD-Mitgliederentscheid auf dem Prüfstand

Nach Abschluss der Koalitionsgespräche zwischen SPD und Union wird die SPD-Basis über den Koalitionsvertrag abstimmen. Allerdings wurde dagegen beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt. Das Gericht prüft nun die Zulässigkeit des Mitgliedervotums.

Beim SPD-Mitgliedervotum stimmen alle SPD-Mitglieder darüber ab, ob sie den mit der Union ausgehandelten Koalitionsvertrag annehmen. Doch dieses Mitgliedervotum wird gerade vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe überprüft. 

Mitgliederentscheid letzte Hoffnung der GroKo-Gegner

Kevin Kühnert, der Vorsitzende der Jusos, ist in den letzten Monaten zum Gesicht der GroKo Gegner geworden. Auch von den Ergebnissen der Koalitionsverhandlungen ist er alles andere als überzeugt. Der Mitgliederentscheid der SPD-Basis ist seine letzte Hoffnung, um die neue Große Koalition zu verhindern. 

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Der Mitgliederentscheid ist umstritten. Julian Reichelt, Chef der Bildzeitung regt sich darüber auf, dass auch SPD-Mitglieder mitbestimmen dürfen, die nicht deutsche Staatsbürger sind. Andere finden es problematisch, dass durch eine Entscheidung der SPD-Basis der Wählerauftrag übergangen wird.

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Fünf Beschwerden sind jetzt bei den Verfassungsrichtern in Karlsruhe eingegangen: Das Mitgliedervotum verstoße gegen die Rechte der SPD-Bundestagsabgeordneten. Die würden durch das Votum in ihrem vom Grundgesetz garantierten freien Mandatsrecht eingeschränkt. 

Urteil des Gerichts von 2013 als Blaupause

Klaus Hempel vom ARD-Studio Recht und Justiz geht davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde zurückweist. Schon 2013 ist geklagt worden, bevor die SPD-Mitglieder nach Abschluss der damaligen Koalitionsgespräche über den Koalitionsvertrag abstimmen sollten. 

Die Richter in Karlsruhe wiesen schon 2013 die Beschwerde zurück. Die Abgeordneten seien nur ihrem Gewissen, nicht dem Mitgliederentscheid verpflichtet. Außerdem seien Parteien kein Teil des Staats und damit keine öffentliche Gewalt, gegen die eine Verfassungsbeschwerde eingelegt werden könne. 

"Die Richter in Karlsruhe argumentierten schon damals, dass die Abgeordneten nie an Aufträge und Weisungen gebunden sind. Abgeordnete können beispielsweise trotz Faktionszwang gegen die Position ihrer Partei stimmen."
Klaus Hempel, ARD-Studio Recht und Justiz

Hempel schätzt, dass das Gericht dieses Urteil aus dem Jahr 2013 als Blaupause für die aktuelle Beschwerde nutzen wird. Eine Entscheidung soll schnell gefällt werden. Und zwar noch bevor die SPD ihre Mitglieder zum Mitgliedervotum auffordert. 


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