PaketbetrugWenn der falsche Nachbar das Paket abholt

Da wollt ihr nett sein, nehmt das Paket für euren unbekannten Nachbarn an - und dann holt es jemand ab, der gar nicht dieser Nachbar ist. Wer haftet in diesem Fall?

Folgendes Szenario: Ihr habt ein Paket für einen Nachbarn angenommen, den ihr (noch) nicht persönlich kennt. Ihr quittiert den Empfang mit eurer Unterschrift, und irgendwann klingelt es an eurer Tür: "Hallo, hast du ein Paket für mich angenommen?". Wenn ihr dann mit "Achso, dann bist du wohl Jochen!" antwortet, hat der Betrüger schon gewonnen. 

Ein anderer Trick ist, dass die Betrüger behaupten, sie würden auf die Wohnung des Nachbarn aufpassen und sich auch um die Post kümmern. Genau vor solchen Paketbetrügern warnt gerade die Polizei Berlin. Die Betrugsmasche zieht aber nicht nur in der Hauptstadt.

Unterschrift macht noch keine Haftbarkeit

Solch ein Betrug ist grundsätzlich eine unschöne Sache. Auch unschön ist, wenn dann euer Nachbar wutschnaubend vor euch steht, weil ihr das Paket jemand Falschem gegeben habt. Bei allem Verständnis für den Ärger: Zur Rechenschaft ziehen kann er euch dafür nicht, sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke.

"Landet ein Paket rein zufällig bei dem Nachbarn und nimmt der das dann auch entsprechend an, dann hat man keinerlei Rechtsbeziehung zwischen den beiden Nachbarn."
Christian Solmecke, Rechtsanwalt

Auch wenn ihr den Erhalt des Paketes mit eurer Unterschrift quittiert habt, kann euer Nachbar keine rechtlichen Ansprüche an euch stellen, sagt Christian Solmecke. Erst, wenn es einen Auftrag gebe - also ihr vereinbart habt, dass ihr das Paket für euren Nachbarn annehmt - entstehe eine Rechtsbeziehung.

"Gibt es keinen Auftrag, das Paket anzunehmen, dann hab ich im Rahmen des Gefälligkeitsverhältnisses nur die Sorgfalt zu wahren, die ich auch in eigenen Angelegenheiten wahre."
Christian Solmecke, Rechtsanwalt

Das heißt, ihr seid - solange der Nachbar euch nicht explizit beauftragt hat - auch nicht verpflichtet, euch zum Beispiel den Ausweis zeigen zu lassen. Nur, wenn ihr grob fahrlässig handelt, könnt ihr auch rechtlich zur Verantwortung gezogen werden - das Paket also zum Beispiel absichtlich verschwinden lassen.

Was, wenn der Nachbar gar nicht kommt?

Kommt tatsächlich niemand, um das Paket zu holen, müsst ihr euch darum kümmern, dass das Paket da landet, wo es auch ursprünglich hin sollte. Konkrete Aufbewahrungsfristen gibt es zwar nicht. Aber irgendwann sollten wir versuchen, den Nachbarn aufzusuchen und ihm das Paket zu überreichen.

"Wenn der Nachbar irgendwann unbekannt verzogen ist, würde ich das Paket einfach mal öffnen, reinschauen - und je nach Wert müsste ich es dann beim Fundbüro abgeben."
Christian Solmecke, Rechtsanwalt

Für nicht abgeholte Pakete gilt: Ab einem Warenwert über zehn Euro müssen sie im Fundbüro abgegeben werden.

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