VerbraucherschutzProduktrückrufe erreichen uns oft nicht

Durchschnittlich zweimal pro Woche werden in Deutschland Lebensmittel zurückgerufen. Aber die Information, dass mit einem Produkt etwas nicht stimmt, bekommen wir oft gar nicht mit. Denn einheitliche Informationswege und klare Vorgaben für die Verbreitung gibt es nicht.

Glasstücke im Hackfleisch, Plastikfremdkörper im Toastbrot oder Pommes mit Metallabrieb. Das sind aktuelle Fälle aus diesem Januar (2018), die Deutschlandfunknova-Reporter Nico Rau für uns recherchiert hat. Alle diese Fälle haben dazu geführt, dass die Hersteller ihre Lebensmittel aus den Supermarktregalen zurückgerufen haben. Durchschnittlich werden Konsumenten zweimal pro Woche von Herstellerseite vor dem Konsum fehlerhafter Produkte gewarnt. Das hat die Verbraucherorganisation Foodwatch in ihrer Studie "Um Rückruf wird gebeten" herausgefunden. 

Wie wir von Rückrufen erfahren können

Manche Hersteller informieren auf ihrer Website und ihren Social-Media-Plattformen über einen Rückruf. Hin und wieder schaffen es Rückrufe auch breit in die Medien. Das betrifft aber längst nicht alle Rückrufe, sodass wir nicht immer mitbekommen, wenn wir ein Produkt nicht konsumieren sollten. Eine zentrale Plattform betreibt das Bundesamt für Verbraucherschutz. Auf lebensmittelwarnung.de sollen alle Produktrückrufe und die entsprechenden Infos gesammelt werden. Auch einen Twitteraccount gibt es zu diesem Portal.

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Foodwatch hat im Rahmen seiner Studie diese Seite untersucht und kommt zu dem Ergebnis, dass dieses Portal den Praxistest nicht besteht. Rückrufe werden teilweise mit Verspätungen von bis zu einer Woche veröffentlicht. 

"Wenn es einen Rückruf schon gibt, dann muss der auch ohne Verzug von den Behörden weiterverbreitet werden. Und das haben wir getestet und mussten leider feststellen: nein – jede zweite Meldung kommt mit Verzug."
Lena Blanken, Foodwatch

Weil die Lebensmittelsicherheit in Deutschland föderal geregelt ist, laufen Meldungen zu unsicheren Lebensmitteln derzeit so ab: 

  • Die Hersteller melden unsichere Produkte der dafür zuständigen lokalen Lebensmittelüberwachung.
  • Diese prüft und meldet dann an die zuständige Landesbehörde.
  • Diese prüft erneut und entscheidet dann, ob sie eine Meldung auf dem Portal lebensmittelwarnung.de einstellt.

Foodwatch und die Verbraucherzentralen fordern daher eine zentrale Behörde. Das Bundesamt für Verbraucherschutz, bei dem diese Behörde angesiedelt sein könnte, sagt dazu allerdings, dass der dafür nötige Arbeitsaufwand nicht geleistet werden könne. Als Konsumenten müssen wir daher selbst aktiv werden und an verschiedenen Stellen suchen. Eine der besten Möglichkeiten dafür ist laut Nico Rau die von der Privatperson Gert Kretschmann betriebene Seite produktrueckrufe.de. Kretschmann grast täglich Herstellerseiten ab und die veröffentlicht die Informationen dann zeitnah auf dieser Seite. 

Wann Lebensmittel zurückgerufen werden müssen

Lebensmittel müssen von den Herstellern zurückgerufen werden, wenn auch nur die Möglichkeit besteht, dass von diesen eine Gesundheitsgefahr für die Konsumenten ausgehen könnte. Eine Gefahr könnte zum Beispiel von Fremdkörpern im Produkt oder aber auch von bakteriellen Belastungen wie Salmonellen oder Listerien ausgehen. Liegt so ein Fall vor, ist der Hersteller laut Lebensmittelgesetz dazu verpflichtet, darüber zu informieren. Die Angaben sind hier allerdings nicht genau. Denn im Gesetz steht schlicht, dass die Information "effektiv" sein muss, nicht aber, was dies genau bedeutet.

   

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