Sexualisierte Deepfakes von ihrem Körper landeten im Netz: Seitdem kämpft Theresia Crone für besseren Schutz vor digitaler Gewalt. Jetzt ist ein neues Gesetz geplant. Wie soll es wirken? Und kann es das auch? Wir blicken mit ihr auf die Details.
Gefälscht-pornografische Bilder, die sie zeigen, verbreitet von einem Fake-Profil: Darauf stieß Theresia Crone als 21-Jährige im Netz. Sie hatte plötzlich sehr viele Nachrichten von Männern bekommen und schließlich auch den Link zu dem Fake-Profil. Heute sagt sie: "Das war ein Einschnitt für mein Leben, also für mich gibt es wirklich auch ein Davor und Danach."
"Wenn jemand dich einmal so gesehen hat, dann sieht er dich auch nicht mehr anders. Die Bilder kann man nicht aus einem Kopf löschen."
Die Jurastudentin brachte alles sofort zur Anzeige, organisierte sich Hilfe über die Organisation Hateaid und musste aber feststellen, dass pornografische Deepfakes nicht strafbar waren.
Keine Strafe für Porn-Fakes
Der Täter wurde – nach langer Zeit schließlich – wegen Verstoßes gegen das Kunst-Urheber-Gesetz, wegen Verleumdung und wegen Stalking verurteilt. Bei seiner Strafe spielte die Wirkung der pornografischen Fakes auf das Opfer keine Rolle. Heute findet Theresia Crone: "Hätte es einen Paragrafen gegeben, hätten die Staatsanwaltschaft und die Polizei das vielleicht auch ernster genommen."
Ein neues Gesetz soll das ändern. Gerade ist der Entwurf durch das Kabinett gegangen, im Bundestag wird darüber noch abgestimmt. Fake-Bilder ohne völlige Nacktheit, also gefakte Bikinifotos beispielsweise, sollen straffrei bleiben. Die Juristin Jaqueline Sittig kritisiert das deutlich.
"Der Gesetzesentwurf verpasst, was eigentlich das strukturelle Problem ist. Nämlich die Angriffe auf die sexuelle Selbstbestimmung."
Auch, dass pornografische Deepfakes weiterhin als Privatklagedelikt behandelt werden, ist für sie problematisch. "Das heißt ganz konkret, dass die Staatsanwaltschaft die Betroffenen auch auf den Privatklageweg vor den Amtsgerichten, also zivilrechtlich, verweisen kann." Das werde häufig zur Einstellung von Verfahren führen, nimmt Jaqueline Sittig an.
Viel Kritik und ein bisschen Zufriedenheit
Ein weiterer Kritikpunkt: das fehlende Verbandsantragsrecht. Organisationen und Verbänden haben laut Entwurf nicht das Recht, wie in einer Art Sammelklage die Rechte Betroffener durchzusetzen, erklärt Jaqueline Sittig.
Bei aller Kritik an dem Gesetzesvorhaben, ist es doch für Theresia Crone ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
"Ich glaube, das kann eine gesellschaftliche Signalwirkung haben und vielleicht auch noch einmal diese Diskussion um das Gesetz herum."
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