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Durch Cyberangriffe auf kritische Infrastruktur, Banken und Behörden entstehen Milliardenschäden. Bundesinnenminister Dobrindt hat nun eine aktive Abwehr angekündigt. Sogenannte Hackbacks könnten jedoch auch Unbeteiligte treffen.

Es geht nicht nur um finanzielle Schäden, die Deutschland durch Cyberattacken erleidet. Denn Angriffe auf Ministerien, Banken, Parteien und die kritische Infrastruktur wie Kraftwerke und Stromnetze kann die nationale Sicherheit eines Landes gefährden.

Experten gehen davon aus, dass viele der Cyberattacken von mutmaßlich russischen und chinesischen Gruppen ausgeführt werden. Um das Ausmaß zu verdeutlichen: Beispielsweise muss die Firewall der Deutschen Bundesbank 5.000 Attacken pro Minute abwehren, also rund 80 in jeder einzelnen Sekunde. Das Techblog Golem beziffert die Schäden, die durch Cyberangriffe in Deutschland insgesamt entstehen, auf 267 Milliarden Euro.

"Das heißt, dass man zum digitalen Gegenschlag ausholt, dass man zum Beispiel versucht, die Rechner von dem Angreifer außer Gefecht zu setzen."
Martina Schulte, Deutschlandfunk-Nova-Reporterin

Der Bundesminister des Inneren möchte künftig nicht mehr nur Angriffe abwehren, sondern aktiv dagegen vorgehen. Das hat er in der Süddeutschen Zeitung angekündigt. Das heißt, in Zukunft will die Bundesregierung dann mit Gegenangriffen gegen Cyberattacken vorgehen.

Hackbacks nennt man diese Strategie in Hackerkreisen – die Regierung vermeidet diesen Begriff allerdings und bevorzugt den Terminus aktive Cyberabwehr.

Zusammenarbeit von Geheimdiensten und das BKA

Dafür soll ein neues Zentrum eingerichtet werden, das diese Abwehr koordiniert. Laut Alexander Dobrindt sollen Geheimdienste und das Bundeskriminalamt gemeinsam dafür zuständig sein. Gerade entsteht bereits eine neue Institution dafür: das Zentrum zur Abwehr von hybriden Bedrohungen.

Dieses Zentrum wird Teil des Bundesamts für Verfassungsschutz sein. Insgesamt 14 Behörden befinden sich dann dort unter einem Dach. Und schon in diesem Jahr soll es losgehen.

"Dazu kommt: Solche Gegenschläge bewegen sich auch rechtlich auf dünnem Eis und könnten strafbar sein."
Martina Schulte, Deutschlandfunk-Nova-Reporterin

Verschiedene Probleme gibt es allerdings bei der aktiven Cyberabwehr, die geklärt werden müssen, bevor diese neue Strategie angewendet werden kann.

Politisch heikel, illegal und verfassungswidrig?

Zum einen verschleiern Hacker ihre Spuren. Sie hacken andere Systeme, um Attacken durchzuführen oder nutzen Cloud-Dienste. Ein Gegenangriff könnte damit den Falschen treffen. Um nur ein Beispiel zu nennen: Wenn russische Hackergruppen chinesische Systeme nutzen, um einen Cyberangriff zu starten, wäre es politisch gesehen fatal, wenn Deutschland zum Gegenschlag gegen chinesische Gruppen ausholen würde.

Zum anderen bewegen sich solche Attacken am Rande der Legalität und könnten durchaus als strafbar gelten. Nicht nur das: Selbst als verfassungswidrig könnten sie eingestuft werden, dazu gibt es bereits frühere Gutachten des Bundestages, erklärt unsere Tech-Reporterin Martina Schulte. Das heißt, manche Experten gehen davon aus, dass das Grundgesetz geändert werden müsste, bevor sogenannte Hackbacks zulässig wären.

Sind die Länder zuständig?

Ein drittes Problem: Auch die Zuständigkeit bei einer aktiven Cyberabwehr ist noch nicht geklärt. Diese sogenannte Gefahrenabwehr fällt bisher noch unter die Aufsicht der Länder. Das könnte eine bundesweite Koordination erschweren.

Shownotes
Hackback
Aktive Abwehr bei Cyberangriffen geplant
vom 26. Januar 2026
Moderation: 
Nik Potthoff
Gesprächspartnerin: 
Martina Schulte, Deutschlandfunk Nova