Die rechtsextreme Gruppe "Letzte Verteidigungswelle" plante Brand- und Sprengstoffanschläge auf Unterkünfte für Geflüchtete und linke Einrichtungen. Jetzt wurden die Urteile verkündet. Wie landet man mit 15 in einer rechtsextremen Terrorgruppe?
Zwei der Angeklagten der rechtsextremen Gruppe "Letzte Verteidigungswelle" (LVW) haben in der Nacht auf den 23. Oktober 2024 das Kulturhaus in Altdöbern, Brandenburg, in Brand gesteckt. Zur Tatzeit waren sie 15 Jahre alt. Einer der beiden kommt aus der direkten Nachbarschaft des Kulturhauses, der andere aus der nähren Umgebung, sagt NDR-Journalist Hannes Stepputat. Er recherchiert investigativ mit Schwerpunkt Rechtsextremismus.
Die beiden Jugendlichen hatten sich in den Kopf gesetzt, dass das Kulturzentrum von Linken übernommen worden sei. "Und sie wollten es den 'Zecken' einfach mal zeigen", beschreibt Hannes Stepputat ihre Motivation. Sie haben sich bei der Tat gefilmt und das Video in der Chatgruppe der LVW geteilt.
Doch wie sind sie überhaupt bei der LVW und ihrer Chatgruppe gelandet?
"Ich glaube, es gibt nicht den einen Weg zur Radikalisierung, sondern es ist ein Zusammenspiel von ganz vielen Faktoren."
Wenn es ein Muster für junge Männer gibt, wie sie sich radikalisieren, dann gehören schwierige Familienverhältnisse dazu, die diese Entwicklung begünstigen, meint Hannes Stepputat. Das zeige sich bei den Angeklagten der LVW oder bei anderen Schlüsselfiguren in solchen Gruppierungen. "Es sind oft Jugendliche, die eigentlich nach Identität und Halt suchen", sagt der Journalist. Sie hätten häufig selbst mit Problemen zu kämpfen – etwa mit Missbrauchserfahrungen in der Familie oder mit Mobbingerfahrungen in der Schule. Hinzu kämen die Mitläufer, die einfach nur irgendwo dazugehören wollen.
Bei Rechtsextremen mitlaufen
Gerade Jugendliche, die damit beschäftigt sind, ihre Persönlichkeit zu entwickeln, orientieren sich stark an ihrer Peergroup, identifizieren sich über Klamotten, Musik und Selbstdarstellung auf Social Media. Wenn dann die Peergroup dem radikalen oder rechtsextremen Spektrum zuzuordnen ist, dann orientieren sich die Jugendliche in diese Richtung. "Natürlich ist Social Media ein Katalysator, der Dinge beschleunigt und einfach Wege der Ansprache an Jugendliche aufmacht, die es vor 20 Jahren einfach noch nicht gegeben hat", sagt Hannes Stepputat.
Über Social Media verbreiten sich dann auch die Chatgruppen der rechtsextremen Szene. Und so landen Jugendliche wie die beiden 15-Jährigen dann recht schnell in diesen Gruppen. Die Chatgruppe der LVW hat einer der Hauptangeklagten aus Mecklenburg-Vorpommern gegründet und administriert. Das heißt, er hat entschieden, wen er in dieser Gruppe aufnimmt.
Um aufgenommen zu werden, müsse man sich mit einem Video bewerben, das eine Straftat zeige wie Sachbeschädigung, Graffiti sprühen oder eine Scheibe einschlagen.
Jung und Mitglied in einer terroristischen Vereinigung
Dass die Jugendlichen dabei gleichzeitig das Beweismittel für ihre Tat in dem Chat hochladen, sei ihnen nicht bewusst, meint Hannes Stepputat. Ermittlungsbehörden haben es dann wie im Fall des in Brand gesetzten Kulturhauses leicht, die Täter zu ermitteln. Das Hamburger Landgericht hat die Angeklagten nach Jugendstrafrecht zu Haftstrafen zwischen 1,5 und 5 Jahren verurteilt. Vorgeworfen wird ihnen versuchter Mord, Brandstiftung und die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.
Im Hamburger Gerichtssaal haben sich die acht Angeklagten zum ersten Mal leibhaftig gesehen. Bis dahin organisierten sie sich hauptsächlich online, nur einige hatten sich auch im realen Leben mal getroffen, sagt Hannes Stepputat. Bei Gericht gewann er den Eindruck, dass die Angeklagten fast erleichtert wirkten, weil mit dem Urteil ein bestimmter Abschnitt zu Ende ging. Sie hätten das Urteil gefasst aufgenommen.
Eltern reagieren emotional bis kalt
Auch die Mutter eines der Angeklagten sei im Gerichtssaal dabei gewesen. Nach der Urteilsverkündung sei sein Haftbefehl aufgehoben worden, sodass er erst einmal auf freien Fuß komme. "Und dann haben die sich ganz lange in den Armen gelegen", berichtet Hannes Stepputat.
Die Eltern des Angeklagten, der die Höchststrafe bekommen hat, reagierten ganz unterschiedlich: Auch hier habe die Mutter ihren Sohn lange umarmt, bevor er aus dem Gerichtssaal geführt wurde. Sein Vater sei dagegen wie versteinert sitzen geblieben.
"Ohne jetzt die Verurteilten entschuldigen zu wollen für ihre Taten, aber das hat mich doch berührt. Ich dachte, das ist nicht die Reaktion, die man sich von einem Elternteil wünscht, selbst wenn man richtig große Scheiße gebaut hat."
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, die Angeklagten haben die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen, sagt der NDR-Journalist. Sollten sie rechtskräftig werden, müssen alle bis auf einen in Jugendhaft. Die Untersuchungshaft – sieben der Angeklagten befinden sich seit über einem Jahr in Haft – wird auf die Haftzeit angerechnet. Es gibt auch die Möglichkeit, eine Verkürzung der Haftzeit zu beantragen. Um ihr Leben "in bessere Bahnen zu lenken", kann das Jugendgericht aber auch noch Auflagen verhängen wie etwa die Teilnahme an Antiradikalisierungsmaßnahmen, erklärt Hannes Stepputat.
Hohes Maß an Gewaltbereitschaft
Die beiden Jugendlichen haben beim Anzünden des Kulturhauses in Altdöbern billigend in Kauf genommen, dass die Bewohner dabei ums Leben kommen. Glücklicherweise waren sie rechtzeitig aufgewacht und konnten sich in Sicherheit bringen. Doch der Traum der Familie, sich mit dem Kulturhaus ein Leben aufzubauen, war in Schutt und Asche aufgegangen.
Außer der Chatgruppe der LVW gibt es weitere zahlreiche Chatgruppen im rechtsextremen Spektrum, die aber zahlenmäßig kaum zu ermitteln sind, sagt Hannes Stepputat. "Weil die allermeisten rechtsextremen Jugendgruppen eine sehr kurze Lebensspanne haben und sehr schnell wieder verschwinden." Darunter seien ein paar, die 2024 rund um rechtsextreme Demos gegen CSD-Veranstaltungen entstanden seien und bis heute mit jeweils mehreren hundert Mitgliedern bestehen, berichtet der NDR-Journalist. Gegen einige ermittelt die Bundesanwaltschaft. Bei Razzien im Mai in zwölf Bundesländern wurde gegen 36 Personen ermittelt, die der "Deutschen Jugend" oder "Jung und Stark" angehören und die von der Bundesanwaltschaft als kriminelle Vereinigungen eingestuft werden.
Nährboden für Radikalisierung: Rechtsruck in Deutschland
Einen wesentlichen Treiber für die zunehmende Radikalisierung unter Jugendlichen sieht Hannes Stepputat in dem Rechtsruck der letzten Jahre, "dass Dinge im öffentlichen Raum sagbar geworden sind, die vor 20 Jahren nicht sagbar waren". Jugendliche würden diese Stimmung aufnehmen, jugendtypisch übersteigern und radikaler vertreten als ihre Eltern.
"Bei denen, wo Prävention nichts mehr bringt, weil sie schon zu weit sind, muss es eben Repression sein. Da muss die Polizei reingehen und sie rausholen, ihnen schnell einen Schuss vorn Bug geben, damit sie merken: Das geht so nicht."
Damit Jugendliche erst gar nicht in den rechtsextremen Chatgruppen landen, brauche es eine gesamtgesellschaftliche Antwort – auch wenn hier an erster Stelle die Eltern gefragt seien. Der Journalist nennt einige der möglichen Gegenmaßnahmen: Demokratiebildung, Aufklärung in den Schulen, Beschäftigung und sozialpädagogische Angebote.
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