Zu wenige Wohnungen, zu hohe Mieten: In Berlin ist der Wohnungsmarkt das Hauptthema bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus. Die Linke fordert, Wohnungen zu vergesellschaften. Was bedeutet das – und was hat es mit "Enteignung" zu tun?
Hohe Mieten, zu wenig Wohnraum, Abzocke durch Vermieter – Wohnen ist das Hauptthema im Berliner Wahlkampf zum Abgeordnetenhaus am 20. September.
Wohnkrise in Berlin spitzt sich seit Jahren zu
Das Thema Mieten betrifft fast jeden und jede, erklärt Deutschlandfunk-Nova-Reporterin Anne-Katrin Eutin. Sie hat sich die Zahlen rund um das Thema Wohnen und Mieten angeschaut. "85 Prozent wohnen in Berlin zur Miete. In anderen Großstädten wie München, Hamburg oder Köln sind es zwischen 70 und 77 Prozent. Deutschlandweit sind es 50 Prozent", sagt die Reporterin.
Gleichzeitig seien in Berlin die Mieten – in einem Zeitraum von zehn Jahren – höher gestiegen als anderswo in Deutschland, nämlich um fast 70 Prozent. Und das, obwohl es in Berlin die Mietpreisbremse gibt. (Einen ausführlichen Artikel und eine Podcastfolge gibt es hier.)
In der Kritik stehen vor allem profitorientierte Immobilienkonzerne, sagt Anne-Katrin Eutin. Und genau die wären von der Vergesellschaftung betroffen, die die Linke im Wahlkampf fordert und die eine Diskussion bis hin zum Bund ausgelöst hat.
Zur Klärung: Auf den Wahlplakaten ist meist von "Enteignung" die Rede. Das ist nicht korrekt, denn es handelt sich um eine Vergesellschaftung. Oft werden beide Begriffe synonym verwendet, juristisch gibt es aber Unterschiede.
Unterschied zwischen Enteignung und Vergesellschaftung
Bei einer Enteignung geht es meistens um ein konkretes Projekt. Wenn zum Beispiel eine neue Autobahnbrücke gebaut werden soll und dafür ein bestimmtes Grundstück gebraucht wird, kann dieses dem Besitzer oder der Besitzerin gegen eine Entschädigungssumme entzogen werden.
Bei einer Vergesellschaftung geht es um einen Eingriff in ganze Eigentums- und Wirtschaftsstrukturen. Eigentum wird dabei völlig neu geordnet und gehört dann mehr oder weniger allen. Auch hier müssen Entschädigungen gezahlt werden.
Die Linke wirbt also mit "Enteignung" und erinnert an einen Volksentscheid im Jahr 2021. Damals hatte sich eine klare Mehrheit dafür ausgesprochen.
Rechtliche Grundlage für Vergesellschaftung
Rein rechtlich wäre eine Vergesellschaftung möglich, sagt Sebastian Engelbrecht, Korrespondent im Landesstudio Berlin. "Im Artikel 15 des Grundgesetzes steht: 'Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung in Gemeineigentum überführt werden.'" Allerdings sei dieser Artikel seit der Grundgesetzeinführung 1949 nie angewendet worden, so der Journalist.
Würde es allerdings in Berlin zur Vergesellschaftung von Wohnungen kommen, wären Immobilienunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen betroffen. In Berlin wären das 13 Unternehmen, erklärt der Korrespondent.
Die Unternehmen müssten für die vergesellschafteten Wohnungen entschädigt werden, erklärt der Journalist weiter. "Die Wohnungen müssten dann von einer zu noch gründenden Anstalt des öffentlichen Rechts gemeinwohlorientiert – und nicht profitorientiert – verwaltet werden." Mieter*innen würden außerdem demokratisch an der Verwaltung der Wohnungen beteiligt.
Es ist davon auszugehen, dass sich eine Vergesellschaftung positiv auf das Mietniveau in der Hauptstadt auswirken würde, sagt Sebastian Engelbrecht und bezieht sich dabei auf Angaben der Initiative "Deutsche Wohnen & Co enteignen". Demnach wären 220.000 bis 240.000 Wohnungen von der Vergesellschaftung betroffen, das seien 15 Prozent des Berliner Wohnungsmarktes.
"Wenn 15 Prozent der Wohnungen kontrollierte oder sogar niedrigere Mieten bekommen, dann würde das Mietpreisniveau in Berlin insgesamt sehr stark sinken."
Kritiker warnen vor wirtschaftlichen Folgen
Die CDU hingegen, die mit der Linken – laut Wahlumfragen – gleichauf liegt, positioniert sich ganz klar gegen eine "Einschränkung des Marktes", wie sie es nennt, und lehnt sowohl die Mietpreisbremse als auch und vor allem die Vergesellschaftung ab.
Sie argumentiert: Die Wohnungskrise kann nur gelöst werden, wenn neue Wohnungen hinzukommen. Dafür will sie zum Beispiel die Genehmigung von Wohnungsbauprojekten entbürokratisieren und erleichtern.
Die Kritik an einer Vergesellschaftung geht dabei noch weiter.
"Kritiker sagen, Investoren könnten verjagt werden und dass die Enteignung dem Wirtschaftsstandort Deutschland insgesamt schaden könnte."
Aus diesem Grund hat die Bundesregierung im Juli 2026 ein Gesetz angekündigt, das diese Vergesellschaftung verbieten würde.
Selbst also, wenn ein linksgeführter Senat in Berlin das Wahlversprechen einlöst – zu einer zeitnahen Umsetzung käme es nicht, sagt Sebastian Engelbrecht. Zunächst bräuchte es einen neuen Volksentscheid, außerdem müsse mit Klagen gerechnet werden. Seiner Einschätzung nach würde das einen Zeitraum von mindestens vier Jahren umfassen.
Sollte dann auch noch, wie vom Bund angekündigt, die Vergesellschaftung gesetzlich verboten werden, würde das Anliegen wohl vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe landen. Und dann würde sich die Entscheidung über weitere Jahre hinziehen.
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