Nur 31 Prozent, also weniger als ein Drittel der Abgeordneten im Deutschen Bundestag, ist weiblich. Eine Gruppe von zehn Frauen ist bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, um durchzusetzen, dass die Wahllisten der Parteien paritätisch besetzt werden. Ihre Forderung wurde abgewiesen. Ein Paritätsgesetz ist damit trotzdem nicht vom Tisch.
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