CBD, der nicht berauschende Wirkstoff aus der Cannabispflanze, liegt ganz schön im Trend. Längst gibt es schon Cremes, Gummibärchen und Kaugummis mit CBD. In Lebensmitteln hat der Wirkstoff aber nichts zu suchen, sagt Britta Schautz von der Verbraucherzentrale Berlin.

Cannabidiol ist vor allem als Öl erhältlich, das man sich unter die Zunge träufelt oder in Form von Kapseln als Nahrungsergänzungsmittel, sagt Britta Schautz. Doch auf dem Markt gibt es inzwischen auch Kaugummis oder Gummibärchen. Generell gilt: In allen Nahrungsmittel für die Hanfblätter oder Hanfsamen verwendet werden, ist auch Cannabidiol enthalten.

"Für CBD in Lebensmitteln gibt es noch keine Zulassung.“
Britta Schautz, Verbraucherzentrale Berlin

Die verwendeten Mengen an Cannabidiol sind meist überschaubar, sagt Britta Schautz. Problematisch werde es allerdings bei hohen Konzentrationen. Und in Lebensmitteln sei es besonders problematisch, denn die dürften eigentlich gar nicht auf dem Markt sein. Dafür fehle nämlich die Zulassung.

Uneinigkeit bei Zulassung

Ob eine Zulassung überhaupt notwendig ist, darüber wird derzeit juristisch verhandelt, sagt Britta Schautz. Die einen sagen, Cannabis wird erst seit kurzer Zeit für Lebensmittel verwendet und fällt somit in die „Novel Food“- Verordnung. Die besagt, dass neuartige Lebensmittel erst dann auf dem Markt landen dürfen, wenn sie eine Zulassung erhalten haben. Bisher liegen für CBD nur Anträge, aber noch keine Zulassung für CBD in Lebensmitteln vor.

Hersteller von CBD-haltigen Lebensmitteln würden argumentieren, dass CBD schon viel länger von Menschen verzehrt werden würde, weil es auch auf natürliche Weise in Produkten vorkomme. Damit würde es nicht in die „Novel Food“-Verordnung fallen und bräuchte demnach auch keine Zulassung. Da hier noch Uneinigkeit in den verschiedenen Instanzen herrscht, dürfen die Produkte noch vermarktet werden, erklärt Britta Schautz.

CBD kann auch Nebenwirkungen haben

Britta Schautz sieht den hochgepriesenen Wirkstoff auch kritisch. Sie sagt, die Wirkungen, die CBD zugeschrieben werden, seien noch nicht erwiesen. Es sei generell problematisch, wenn Lebensmittel als Arzneimittel vermarktet werden, denn das sind sie nun mal nicht. Außerdem warnt sie vor Nebenwirkungen. Konsumenten berichten von Schläfrigkeit und Benommenheit, bei anderen wiederum könne es auch zu Schlafstörungen und Schlaflosigkeit führen. Auch Unwohlsein, Hautausschläge, Durchfall oder Appetitlosigkeit könnten laut Britta Schautz auftreten.

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Shownotes
Cannabidiol
Lebensmitteln mit CBD fehlt die Zulassung
vom 29. Januar 2020
Moderation: 
Sonja Meschkat
Gesprächspartnerin: 
Britta Schautz, Verbraucherzentrale Berlin