Neues Jahr, neue Vorschriften: Weniger Mehrwertsteuer, mehr Sicherheit für Radfahrende und eine Entlastung für Kinder pflegebedürftiger Eltern. Das sind einige der Änderungen, die euch im neuen Jahr betreffen könnten.

Geld

Neben einem Anstieg des Mindestlohns auf 9,35 Euro pro Stunde gelten auch neue Mindestsätze für Auszubildende. Das bedeutet: Beginnt ihr nach dem 01. Januar 2020 eine Ausbildung, bekommt ihr im ersten Ausbildungsjahr ein Gehalt von mindestens 515 Euro. 2023 sollen es 620 Euro werden.

Für E-Books, Periodenprodukte wie Tampons oder Binden und Bahntickets im Fernverkehr sinkt die Mehrwertsteuer von 19 Prozent auf sieben Prozent. Anders sieht es bei Flugtickets aus: Ab dem 01. April 2020 steigt die Luftverkehrssteuer. Das bedeutet: Inlands- und EU-Flüge werden um fünf Euro teurer, Langstreckenflüge über 6000 Kilometer um 18 Euro.

Pflege

Seid ihr volljährig und eure Eltern leben in einem Pflegeheim, seid ihr gesetzlich dazu verpflichtet, für den Unterhalt eurer Eltern aufzukommen – sofern sie Sozialhilfe beziehungsweise Hilfe zur Pflege beziehen. Neu ist: Ab dem kommenden Jahr greift das Gesetz erst, wenn Kinder pflegebedürftiger Eltern ein Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro haben.

Lebensmittel

Ab dem 01. April 2020 solltet ihr bei Lebensmitteln vermehrt auf das Etikett achten: Hersteller müssen ab dann nämlich den Herkunftsort der Hauptzutat eines Lebensmittels angeben, wenn es an einem anderen Ort hergestellt wird. Allerdings reicht es aus, anzugeben, dass die Zutat aus einem EU-Land oder Nicht-EU-Land kommt, die Angabe des spezifischen Landes ist nicht verpflichtend.

Kommunikation

Der Messenger-Dienst Whatsapp schaltet Werbung in seiner Story-Funktion, dem Whatsapp-Status. Und: Der Mutterkonzern Facebook denkt derzeit auch darüber nach, in Zukunft zusätzliche Werbung in der Chatübersicht der Nutzerinnen und Nutzer zu schalten.

Auch im Straßenverkehr könnte sich bald einiges ändern

Seid ihr auf dem Fahrrad, Motorrad oder Roller unterwegs, gibt es für euch mehr Schutz. Das Verkehrsministerium plant ein neues Überholverbot Autofahrende dürfen dann in gekennzeichneten Abschnitten nicht mehr überholen. Gekennzeichnet sind diese Abschnitte durch das weiße Überholverbotsschild mit dem roten Rand. Ähnlich wie bei dem regulären Verbotsschild sind dort dann ein Auto und ein Fahrrad beziehungsweise Motorroller abgebildet.

Abseits dieser Bereiche sollen demnächst neue gesetzliche Mindestabstände gelten. Dann zählt: Innerorts müssen Autofahrenden einen Abstand von 1,5 Metern zu Zweirädern einhalten, außerorts sind es 2 Meter.

Auch für parkende Autos sollen die Gesetze strenger werden. Wer in zweiter Reihe parkt und dadurch Geh- und Radwege blockiert, soll ein Bußgeld von bis zu 100 Euro an zahlen müssen und es gibt einen Punkt in Flensburg.

In einer früheren Version dieses Artikels hieß es:

Seid ihr auf dem Fahrrad, Motorrad oder Roller unterwegs, gibt es für euch mehr Schutz. Durch ein neues Überholverbot dürfen euch Autofahrende ab dem 01. Januar in gekennzeichneten Abschnitten nicht mehr überholen. Gekennzeichnet sind diese durch das weiße Überholverbotsschild mit dem roten Rand. Ähnlich wie bei dem regulären Verbotsschild sind dort dann ein Auto und ein Fahrrad beziehungsweise Motorroller abgebildet.

Abseits dieser Bereiche gelten neue gesetzliche Mindestabstände. Dann zählt: Innerorts müssen Autofahrenden einen Abstand von 1,5 Metern zu Zweirädern einhalten, außerorts sind es 2 Meter.

Parken Autos zudem in zweiter Reihe und blockieren dadurch Geh- und Radwege, fällt ein Bußgeld von bis zu 100 Euro an und es gibt einen Punkt in Flensburg.

Diese Punkte sind bisher angedacht aber noch nicht endgültig beschlossen. Sie sollen möglichst bald umgesetzt werden, allerdings steht noch nicht fest, wann das genau sein wird.

Shownotes
Jahreswechsel
Das ändert sich in 2020
vom 23. Dezember 2019
Moderator: 
Markus Dichmann
Gesprächspartnerin: 
Krissy Mockenhaupt, Deutschlandfunk-Nova-Reporterin