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Mit deutschem Namen wird sie zur Wohnungsbesichtigung eingeladen, mit ausländischem nicht. Eine Frau legt deswegen Klage ein. Der Fall wird nun vor dem Bundesgerichtshof verhandelt. Wie rassistisch ist der Wohnungsmarkt? Und was können Betroffene tun?

Stell dir vor, du suchst dringend eine Wohnung, schickst eine Bewerbung und bekommst prompt eine Absage. Du bewirbst dich noch mal, gibst alles so an wie vorher: dein Alter, den Beruf, dein Gehalt. Nur den Namen änderst du – aus deinem pakistanischen Namen machst du einen sehr deutsch klingenden. Und zack, schon erhältst du die Einladung zum Besichtigungstermin.

Aussortieren von Bewerbungen aufgrund des Namens

Übertriebene Geschichte? Keinesfalls. Humaira Waseem aus dem Landkreis Groß-Gerau in Hessen hat sie vor rund drei Jahren genau so erlebt.

"Ich lebe hier, ich fühle mich deutsch, ich bin hier geboren. Und dann werde ich so behandelt, als würde ich nicht dazugehören."
Humaira Waseem, klagt wegen Diskriminierung

Humaira Waseem wendet sich damals an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Dort rät man ihr, ein sogenanntes Testing durchzuführen. Also schickt die 30-Jährige mehrere Anfragen raus: mal mit pakistanisch klingenden, mal mit deutschen Namen. Das Ergebnis ist immer gleich: Bei nicht-deutschen Namen gibt es eine Absage, bei deutschen eine Zusage.

Humaira Waseem lässt es nicht darauf beruhen. Sie schaltet eine Anwältin ein und fordert vom Makler eine Entschädigung. Als er darauf nicht reagiert, verklagt Humaira Waseem ihn. Dabei beruft sie sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, kurz AGG.

Klägerin will gesellschaftliches Zeichen setzen

Egzona Hyseni arbeitet in der ARD-Rechtredaktion und beobachtet das Verfahren. Die Journalistin hat mit Humaira Waseem gesprochen. "Sie ist Grundschullehrerin, Mutter von zwei Kindern, in Deutschland geboren und aufgewachsen. Die Klage einzureichen war keine spontane Aktion gewesen", berichtet Egzona Hyseni. Dafür sei das Verfahren viel zu mühselig, koste Zeit und Geld. Trotzdem will Humaira Waseem durchhalten – nicht wegen der möglichen Entschädigung, sondern aus Prinzip und weil sie zwei Kinder hat, die selbst Ähnliches erleben könnten, wenn sich nichts ändert.

"Ich möchte deutlich machen, dass das nicht nur eine unangenehme Erfahrung ist, es ist ein klarer Verstoß gegen die Werte in unserem Land."
Humaira Waseem, klagt wegen Diskriminierung

Inzwischen ist der Fall vor dem Bundesgerichtshof, dem obersten Zivilgericht in Deutschland, angekommen. Bei der Verhandlung wird es vor allem um zwei Fragen gehen, fasst die Rechtsexpertin zusammen: Darf das Testing überhaupt als Beweis verwendet werden? Und kann der Makler nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz haften – oder nur der Vermieter? Der Senat hat bereits eine vorläufige Einschätzung abgegeben, sagt Egzona Hyseni. Danach spricht vieles dafür, dass das Testing als Indiz zulässig ist und der Makler Verantwortung trägt.

Studienlage zu Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ist eindeutig

Dass Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt kein Einzelfall ist, zeigen journalistische Recherchen und wissenschaftliche Forschung seit Jahren. Cihan Sinanoğlu vom Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung leitet den Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitor. Er hat eine Studie zum Thema Wohnen und rassistische Diskriminierung durchgeführt. Dafür hat er zum einen Menschen befragt, zum anderen hat er Experimente – ähnlich dem Testing – auf der Plattform Immoscout durchgeführt.

"Deutsch klingende Namen haben eine deutlich höhere Wahrscheinlichkeit, überhaupt eine Rückmeldung oder eine Einladung zur Besichtigung zu bekommen."
Cihan Sinanoğlu, Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung

Das Ergebnis: Menschen mit arabisch, türkisch oder afrikanisch klingenden Namen hätten bis zu 8 Prozent geringere Chancen auf dem Wohnungsmarkt. Die Folgen sind gravierend, sagt der Sozialwissenschaftler: Betroffene überlegen, was sie strategisch tun sollten, um doch eine Wohnung zu finden.

"Betroffene verlieren das Vertrauen – nicht nur in den Markt, sondern auch in gesellschaftliche Institutionen."
Cihan Sinanoğlu, Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung

Ob Humaira Waseem am Ende vor Gericht Recht bekommt, entscheidet sich in einigen Wochen. Sollte es so kommen, könnte der Makler zu 3.000 Euro Entschädigung und zur Übernahme der Anwaltskosten von Humaira Waseem verpflichtet werden. "Vor allem aber hätte das Urteil Signalwirkung für ähnliche Fälle", erläutert Rechtsexpertin Egzona Hyseni, "andere Gerichte könnten sich in ihren Entscheidungen danach richten." Und andere Betroffene könnten sich ermuntert fühlen, sich gegen Diskriminierung juristisch zu wehren.

Wissenschaftler kritisiert intransparente Vergabe von Wohnungen

Sozialwissenschaftler Cihan Sinanoğlu geht beim Thema Wohnen und Diskriminierung noch einen Schritt weiter. Er hält eine Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes für nötig. Stand jetzt enthält das Gesetz Ausnahmen für private Vermieter, die einen Großteil des Marktes ausmachen.

Cihan Sinanoğlu erläutert, worum es konkret geht: "Wenn Vermieter eine Wohnung in einem Wohnkomplex vermieten wollen, müssen sie nicht nachweisen, warum sie Person A und nicht Person B auswählen." Diese Ausnahme müsse kritisch diskutiert und hinterfragt werden, fordert der Sozialwissenschaftler – gerade in Anbetracht dessen, dass wir eine Migrationsgesellschaft sind und Wohnen für Menschen immer mehr dringlicher wird.

Ihr habt Anregungen, Wünsche, Themenideen? Dann schreibt uns an unboxingnews@deutschlandradio.de

Shownotes
Klage am BGH
Wohnung nur mit deutschem Namen?
vom 18. Dezember 2025
Moderation: 
Ilka Knigge
Gesprächspartner: 
Cihan Sinanoğlu, Deutschen Zentrum für Migrations- und Integrationsforschung
Gesprächspartner: 
Egzona Hyseni, Rechtsredaktion ARD