Die Debatte über ein AfD-Verbot ist zurück. Rund um den Bundesparteitag sorgt ein neues Gutachten für Diskussionen. Was steht darin? Und wie realistisch wäre nun ein Verbot der Partei?
Sollte man die AfD verbieten oder nicht? Könnte man das überhaupt? Diese Fragen werden schon lange diskutiert. Jetzt gibt es neuen Stoff für diese Debatte, denn es gibt ein neues Gutachten von der Gesellschaft für Freiheitsrechte – ausgerechnet jetzt, rund um den ebenfalls viel diskutierten AfD-Bundesparteitag in Erfurt.
Aber von vorne: Die NGO "Gesellschaft für Freiheitsrechte" (GFF) ist ein eingetragener Verein, der sich gegen Grundgesetzverstöße und für den Schutz und die Stärkung der Grund- und Menschenrechte einsetzt. Ihr Gutachten zur AfD, laut GFF selbst „die bislang anspruchsvollste wissenschaftliche Untersuchung der Partei“, wurde laut der NGO mit Spenden finanziert.
GFF-Gutachten: Verbotsverfahren gegen AfD könnte Erfolg haben
Das Gutachten wurde in 13 Monaten von acht Expert*innen für Verfassungsrecht, Rechtsextremismus, Recherche und Datenanalyse erarbeitet. Auf mehr als 1.500 Seiten plus Methodik-Beschreibung und Belege sind mehr als drei Millionen Texteinheiten ausgewertet.
Zwei renommierte Staatsrechtler, Christoph Möllers und Sophie Schönberger, haben die Methodik als Zweitgutachter bestätigt. Laut GFF zeigt das Gutachten: "Ein Verbotsverfahren gegen die AfD wäre mit großer Wahrscheinlichkeit erfolgreich."
Und dieses Gutachten wird nun viel diskutiert. Anlässlich der Veröffentlichung wurde auch eine Online-Petition gestartet, die sich für ein Verbotsverfahren gegen die AfD ausspricht, und Stand Freitagmittag, 03.07.2026, bereits knapp 1,4 Millionen Menschen unterzeichnet haben – und es gibt noch weitere solcher Petitionen.
AfD zweifelt an Erfolg eines Verbotsverfahrens
Die AfD zeigt sich unbeeindruckt und gibt Kontra: Wenn ein Verbotsverfahren aussichtsreich wäre, sei ja längst eines angestrengt worden, so ein Argument. Ein anderes: Ein verbotsverfahren würde das Vertrauen der Bürger in die Demokratie schädigen.
"Diese ganzen Gutachten, die sie gemacht haben, die taugen ja nix, sonst hätten sie ja schon lange versucht, ein Verbotsverfahren einzuleiten."
Das sehen andere – wenig überraschend – anders. Carmen Wegge, Bundestagsabgeordnete der SPD und rechtspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, ist Teil einer Gruppe von Politiker*innen verschiedener Parteien, die sich bereits in der letzten Legislaturperiode zusammengeschlossen haben, um ein Verbotsverfahren voranzutreiben.
"Wenn wir die wehrhafte Demokratie nicht nutzen, dann ist uns auch nicht mehr zu helfen."
Für sie ist ein Verbotsverfahren schon längst überfällig, denn: "Ich bin der festen Überzeugung, dass die AfD unsere Demokratie abschaffen möchte." Ihre große Sorge ist, "dass es irgendwann zu spät ist, einen solchen Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht zu stellen." Für sie schließt dieser Weg nicht aus, die AfD gleichzeitig auch politisch zu stellen, was viele als Gegensatz zu einem Verbot empfinden und alternativ fordern.
Gleichzeitig müsse überlegt werden, wie man die Wählenden wieder zurück ins demokratische Spektrum bekomme: "Was bringt die Menschen denn eigentlich dazu, eine Partei zu wählen, die eigentlich so klar gegen ihre eigenen Interessen arbeitet und so klar dafür steht, die Demokratie zu beeinträchtigen oder zu beseitigen?"
Neue Qualität in alter Debatte
Die alte Debatte brandet also wieder neu auf. Aber steht in dem Gutachten wirklich etwas Neues drin? ZDF-Hauptstadtkorrespondentin Nicole Diekmann, die schon viele Jahre über die AfD berichtet und seit dreieinhalb Jahren das AfD-Ressort des ZDF leitet, meint: Ja, es liefere durchaus neue Erkenntnisse und neue Substanz.
"Das liefert der ganzen Debatte noch mal wahnsinnig viel Substanz."
Aus dem Gutachten, das der Verfassungsschutz zur AfD vorgelegt hat, seien ja bereits Punkte bekannt wie etwa Menschenwürdeverstöße, Muslimfeindlichkeit oder Abwertung von Deutschen mit Migrationsgeschichte durch die AfD.
GFF-Gutachten: AfD will politische Gegner strafrechtlich verfolgen
Das neue an diesem Gutachten nun sei der Fokus darauf, wie die AfD mit politischen Gegner*innen umgeht – nämlich: es darauf anlegt, sie strafrechtlich verfolgen zu lassen. "Personengruppen einzuschüchtern und aus der politischen Beteiligung zu verdrängen, ist ein Aspekt, der bisher noch nicht beleuchtet worden ist", so Nicoles Einordnung. Und dafür liefere das Gutachten eben viele Belege.
"Wir haben mehr als 220 Belege dafür gefunden, dass die AfD ihre politischen Gegner*innen strafrechtlich verfolgen will. Und zwar nicht für strafwürdiges, potenziell strafbares Verhalten, sondern für politische Entscheidungen, die ihr schlicht nicht passen."
Das GFF-Gutachten zeige auch etwas, das Nicole Diekmann selbst beobachtet: Die AfD sei radikaler geworden. Nicht allein einzelne Funktionäre redeten extremer. Der entscheidende Punkt sei, dass die mäßigenden Kräfte nach und nach verschwunden seien:
"Eine innerparteiliche Strömung, die sich öffentlich und dauerhaft gegen die radikalen Kräfte stellt, die existiert nicht mehr." Im Vorfeld des AfD-Bundesparteitags in Erfurt beobachtete sie "eine unverhohlene Öffnung dieser Partei für Neonazis".
"Der Flügel, dem Höcke ja mal vorgestanden hat, der als gesichert rechtsextremistisch eingestuft worden ist vom Verfassungsschutz, der hat sich nicht aufgelöst, sondern der hat übernommen."
Die juristische Bewertung des Gutachtens ist allerdings gespalten, sagt Nicole Diekmann und berichtet von Jurist*innen, die das Gutachten kritisieren und einem Verbotsverfahren auch mit diesen neuen Ergebnissen nur geringe Erfolgschancen prophezeien. Der Bundesverfassungsschutz wiederum kritisiert, dass das Gutachten nichts enthalte, was die Behörden nicht schon wüssten. Das will Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) nun auswerten lassen.
Antrag eines Parteiverbotsverfahrens
So oder so: Damit das Bundesverfassungsgericht prüft, ob die AfD gegen Artikel 21 des Grundgesetzes verstößt, weil sie die freiheitliche demokratische Grundordnung abschaffen will, braucht es einen Antrag auf ein Parteiverbotsverfahren vom Bundestag, vom Bundesrat oder von der Bundesregierung. Und dafür müsste eine Mehrheit gefunden werden – aber noch gibt es die nicht.
"Diese Aussage ‚Wir werden auf keinen Fall Erfolg haben vor dem Bundesverfassungsgericht‘, das ist so nicht mehr haltbar."
Die SPD-Politikerin Carmen Wegge ist dennoch optimistisch. Auch, weil an dem GFF-Gutachten renommierte Verfassungsrechtler beteiligt waren, die vor dem Bundesverfassungsgericht schon Erfolge erzielt haben. Sie würde einen Parteiverbotsantrag durch den Bundesrat für das Sinnvollste halten. Warum, das erklärt sie im Podcast.
Dort hört ihr außerdem, welche Alternativen zu einem Parteiverbot in der Diskussion sind – zum Beispiel ein Ausschluss der AfD von der Parteienfinanzierung – und wie die einzuschätzen sind. Und nicht zuletzt: wie die AfD auf die aktuelle Diskussion reagiert.
"Wenn ein Antrag scheitern würde, wäre ein neuer Antrag später schwieriger, selbst wenn die Partei sich bis dahin weiter radikalisiert hat."
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