Es treten EU-Regeln dazu in Kraft. Für kleinere Unternehmen gelten die neuen Vorgaben ab 2030. Ziel ist es, unter anderem Ressourcen und die Umwelt zu schonen und weniger Müll zu produzieren. Nach Schätzungen der Europäischen Umweltagentur werden in der EU bis zu neun Prozent aller Kleidungsstücke vernichtet, ohne dass sie jemals getragen wurden. In Deutschland sind es demnach jedes Jahr fast 20 Millionen zurückgeschickte Artikel. Bei der Entsorgung entstehen nach EU-Angaben bis zu 5,6 Millionen Tonnen Treibhausgase. So viel wird im Schnitt von zwei bis drei Millionen Verbrenner-Autos im Jahr ausgestoßen.
Ab heute müssen die Unternehmen dafür sorgen, dass die Kleidung weiter genutzt wird. Sie darf zum Beispiel mit Rabatten verkauft, gespendet oder recycelt werden. Kleidung zu vernichten, ist nur erlaubt, wenn sie beschädigt ist oder von Hilfsorganosationen abgelehnt wurde.
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