Seit drei Jahren führt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall. Die AfD hat dagegen geklagt. Ob die Einstufung Bestand hat, verhandelt das Oberverwaltungsgericht in Münster. Worum es in diesem Rechtsstreit geht – und und welche Signalwirkung die Entscheidung haben kann.
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