Wegen des Mordes am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke wurde Täter Stephan E. zu lebenslanger Haft verurteilt, ein wegen Beihilfe angeklagter Mittäter freigesprochen. Gegen dieses Urteil legten die Angeklagten, die Familien und die Bundesanwaltschaft Revision ein. Gut drei Jahre nach dem Mord urteilt der Bundesgerichtshof.
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