Mit deutschem Namen zur Besichtigung, mit pakistanischem nicht: Genau das erlebt Humaira Waseem. Sie klagt – und bekommt recht. Der Bundesgerichtshof bestätigt: Das ist Diskriminierung. Was ändert sich jetzt für Wohnungssuchende?
Vor ungefähr drei Jahren war Humaira Waseem auf Wohnungssuche – für sich und ihre Familie. Ein Inserat weckt ihre Aufmerksamkeit: Die Wohnung würde ihr gefallen. Doch obwohl die Anzeige noch ganz neu ist, bekommt sie keinen Termin zur Besichtigung. Laut Makler sind alle Termine schon vergeben. Das macht sie stutzig.
Julia hat Chancen, Humaira nicht
Sie kommt auf die Idee, es unter einem anderen Namen zu versuchen, einem deutschen Namen. Sie nennt sich Julia Schneider. Und am nächsten Tag erreicht sie eine Mail: Der Makler hat einen Termin frei zur Wohnungsbesichtigung.
"Ich bin zwar Deutsche, aber egal, wie sehr ich mich hier integriere, egal wie gebildet ich bin, ich werde immer die Ausländerin bleiben und nie dieselben Chancen haben, die eine Julia Schneider hat."
Humaira wendet sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und schildert ihren Fall. Sie nimmt sich eine Anwältin und wiederholt das sogenannte Testing-Verfahren: Das heißt, sie fragt mehrmals beim Makler an, jeweils unter anderem Namen. Und jedesmal bekommen die deutsch-klingenden Namen eine Zusage, aber Humaira nicht.
"Alles blieb gleich: mein Einkommen, mein Status, nur die Namen waren anders. Mit dem deutschen Namen habe ich immer einen Besichtigungstermin bekommen und mit meinem richtigen Namen nie."
Diese Erkenntnis ist schmerzhaft, sagt Humaira. Denn sie begreift: Obwohl sie Deutsche ist, wird sie für einige Menschen immer eine Ausländerin bleiben und nie dieselben Chancen haben, nur wegen ihres Namens. Gemeinsam mit ihrer Anwältin geht sie gegen die Ungleichbehandlung vor und hat schließlich Erfolg.
Dass hier eine Diskriminierung vorliegt, bestätigen die eingeschalteten Gerichte von Anfang an. Doch Humaira muss bis vor den Bundesgerichtshof ziehen, das höchste deutsche Gericht in Zivil- und Strafverfahren, um letztendlich recht zu bekommen.
"Juristisch ist es deswegen auch krass, weil der BGH sehr deutlich gemacht hat: Das ist ein sehr klarer Fall von Diskriminierung."
Humairas Kampf hat sich offenbar gelohnt. Das Urteil des BGH soll für mehr Gerechtigkeit bei der Wohnungssuche sorgen – nicht nur für sie, sondern für alle anderen, die das ebenso betrifft. Aber was genau ändert sich nun?
Makler haftet bei der Wohnungssuche
Ein wichtiger Punkt, der sich mit dem Urteil verändert: Makler müssen nun haften, wenn sie ihre Interessenten nicht gleich behandeln. Sie können zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie diskriminieren, sagt Justizreporterin Egzona Hyseni. Denn der Makler ist sozusagen das Nadelöhr, das man passieren muss, wenn man eine bestimmte Wohnung will, so begründet es das Gericht.
"Der BGH hat auch entschieden, dass diese Testanfragen, diese Testings, als Beweismittel okay sind, weil das war bisher auch nicht höchstgerichtlich entschieden."
Wer meint, diskriminiert zu werden, so wie Humaira, der darf auch solche Testings durchführen, sagt das Gericht. Denn anders lässt sich kaum nachweisen, dass man wirklich aufgrund seines Namens oder seiner Herkunft benachteiligt wird. Schließlich könnte es ja auch andere Gründe geben, weshalb ein Makler eine Besichtigung ablehnt, sagt Egzona Hyseni: "Kann sein, ich verdiene vielleicht zu wenig für den Vermieter. Oder der sucht einen Single und ich suche mit Familie."
"Nachzuweisen, dass man bei der Wohnungsvergabe am Ende diskriminiert wurde, ist noch einmal deutlich schwieriger, als nachzuweisen, dass man bei den Besichtigungsterminen diskriminiert wurde."
Ein kleiner Wermutstropfen bleibt aber trotzdem: Denn bei einer Wohnungsbesichtigung geht es ja darum, wer am Ende die Wohnung bekommt. Und da hat der Vermieter natürlich große Freiheiten. Er darf nicht diskriminieren, aber doch selbst entscheiden, aus welchen Gründen er einen bestimmten neuen Mieter oder eine bestimmte neue Mieterin will. Und was den Makler betrifft: Niemand kann überprüfen, ob der nur pro forma ausländische Interessenten berücksichtigt und einlädt.
Keine Garantie, aber ein wichtiges Signal
Von daher, sagt die Justizreporterin, sei das Urteil zwar nun keine Garantie für eine Gleichbehandlung bei der Wohnungssuche, aber dennoch ein wichtiges Signal: "Sowohl an Betroffene von Diskriminierung, die jetzt wissen, ich kann mich wehren" als auch an Makler, die im Zweifelsfall auch finanziell haften müssen, wenn sie sich nicht an die Regeln halten.
"Das möchte ich auch meinen Töchtern weitergeben, dass die sich immer wehren sollten, wenn sie ungerecht behandelt werden."
Humairas Makler muss ihr nun eine Entschädigung von 3.000 Euro bezahlen. Sie freut sich über ihren Erfolg. Und eine neue Wohnung für sich und ihre Familie hat sie längst gefunden – bei einem deutschen Vermieter. "Es gibt auch gute Menschen, denen es wirklich egal ist, wo du herkommst", sagt sie.
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