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Am 17. August 1956 wird die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) vom Bundesverfassungsgericht verboten. Die damalige Regierung hatte jahrelang Druck auf das Gericht ausgeübt – was dem Verbot bis heute einen Beigeschmack verleiht.

Mitte der 1950er Jahre befindet sich die Welt im Kalten Krieg: Auf der koreanischen Halbinsel stehen sich die ideologischen Gegner Sowjetunion und USA in einem Stellvertreterkrieg gegenüber, an dem auch die junge Volksrepublik China beteiligt ist.

In Indochina tobt ein Befreiungskrieg gegen die französische Kolonialmacht, an dessen Ende die Unabhängigkeit von Laos und Kambodscha sowie die Teilung Vietnams steht. Es geht dabei nicht nur um geostrategische Kriegsziele in Asien, sondern auch um die ideologische Vormachtstellung der kommunistischen beziehungsweise der westlich-kapitalistischen Staaten.

Deutschland setzt auf politischen Kurs der Mitte

Die junge Bundesrepublik Deutschland ist an diesen militärischen Auseinandersetzungen nicht beteiligt, aber unter der Regierung Konrad Adenauers auf einem strikten Integrationskurs in die westliche Werte- und Staatengemeinschaft. Dazu muss die Regierung einen politischen Kurs der Mitte einschlagen.

Sichtbarer Ausdruck dieser Strategie war das erste Parteiverbot gegen die "Sozialistische Reichspartei", die 1952 als Nachfolgeorganisation der NSDAP vom Bundesverfassungsgericht verboten worden war. Damit war der rechtsextreme Rand der politischen Landschaft in der Bundesrepublik "bereinigt".

Gericht bearbeitet Verbotsantrag für KPD fünf Jahre lang

Am 17. August 1956 folgt das Verbot der "Kommunistischen Partei Deutschlands", die nicht nur offen gegen Wiederbewaffnung und einseitige Westorientierung der Bundesrepublik agitiert, sondern auch Gewaltanwendung auf dem Weg zum Sozialismus nicht ausschließt.

Die Bearbeitung des Verbotsantrags dauert fünf Jahre. Immer wieder übt die Regierung Druck auf das Verfassungsgericht aus und greift so in den Prozess der Entscheidungsfindung ein – ein Makel, der dem KPD-Verbot anhaftet.

Westdeutsches Hauptquartier der KPD in Düsseldorf am 17.08.1956
© picture alliance | AP
Westdeutsches Hauptquartier der KPD in Düsseldorf am 17.08.1956 (anderer Ausschnitt desselben Gebäudes wie oben auf dem Bild)

Ihr hört in Eine Stunde History:

  • Der Historiker Josef Foschepoth hat die massiven Eingriffe seitens der Politik in das Verbotsverfahren dokumentiert.
  • Der Wittenberger Pädagoge und Historiker Till Kössler beschreibt die Auswirkungen des Verbots auf die westdeutschen Kommunisten.
  • Der Extremismusforscher Armin Pfahl-Traughber erläutert, wie es zur Gründung der DKP kam und welche politische Ausrichtung diese Partei heute hat.
  • Deutschlandfunk Nova-Geschichtsexperte Matthias von Hellfeld beschreibt die politische Lage in der Bundesrepublik Mitte der 1950er Jahre.
  • Deutschlandfunk Nova-Reporter Henri Sarafov lässt das Verbotsverfahren noch einmal Revue passieren.
Shownotes
Bundesrepublik Deutschland
Das Verbot der KPD
vom 13. August 2021
Moderator: 
Markus Dichmann
Gesprächspartner: 
Matthias von Hellfeld, Deutschlandfunk Nova-Geschichtsexperte