Die Verfassung kann sich gegen ihre Feinde wehren – etwa mit einem Parteiverbot. Das ist in der Praxis nur nicht so einfach. Was dafür und dagegen spricht, auch im Hinblick auf eine Prüfung der AfD, erklärt der Jurist Felix Wirth Hanschmann.
Eine Partei, die gegen die Verfassung arbeitet, kann nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes verboten werden. Ein Parteiverbotverbotsverfahren ist eines der Instrumente, die unsere Verfassung vorsieht, um sich selbst und unsere freiheitlich demokratische Grundordnung zu schützen – Stichwort: wehrhafte Demokratie.
Parteiverbot: Demokratie im Dilemma
Allerdings: Die Möglichkeit, eine Partei zu verbieten, ist zwar zum Schutz der Demokratie gedacht, stellt sie aber gleichzeitig vor ein Problem: Ein Verbot kann als Misstrauen gegenüber der Zivilgesellschaft und den demokratischen politischen Kräften verstanden werden.
"Eine Partei verbieten zu lassen, kann man interpretieren als ein Misstrauen in die demokratische Bevölkerung und ihre Kraft, sich politisch-zivilgesellschaftlich mit rechtsextremen Positionen auseinanderzusetzen."
Andererseits geht auch eine große Gefahr von extremistischen Parteien aus. Sind Zivilgesellschaft und Politik überhaupt in der Lage, die Demokratie gegen solche Feinde zu verteidigen? Überfordert sie das nicht? Muss da nicht doch besser das Bundesverfassungsgericht ran?
"Die Wähler*innen dieser Partei verschwinden nicht. Das Gedankengut verschwindet nicht. Was sind die Folgen?"
Und dieses Dilemma ist nicht das einzige Problem eines Parteiverbotes. So kann ein Verbotsverfahren natürlich scheitern. Und wenn es erfolgreich wäre, wären auch nur die Partei, deren Mandate und ihr Vermögen weg. Die Anhänger*innen und das Gedankengut, die blieben.
Parteiverbotsverfahren gegen die AfD?
In seinem Vortrag diskutiert Felix Hanschmann die Vielzahl an Argumenten für und wider ein Parteiverbot – auch mit Blick auf die Diskussion um ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD, die ja vom Verfassungsschutz 2025 als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft wurde, wenngleich der Verfassungsschutz sie derzeit wegen einer Klage der AfD vorerst "nur" als "rechtsextremistischen Verdachtsfall" bezeichnen darf.
Auf Bundesebene wohlgemerkt. Einige Landesverbände gelten als "gesichert rechtsextremistisch" und dürfen auch so bezeichnet werden – unter anderem der in Sachsen-Anhalt, wo die AfD bei den Wahlen im Herbst die Regierung übernehmen könnte.
"Das Parteiverbotsverfahren ist immer die Ultima Ratio in einer Demokratie, um Demokratie zu schützen."
Felix Wirth Hanschmann ist Inhaber des von der Dieter Hubertus Pawlik Stiftung geförderten Lehrstuhls "Kritik des Rechts – Grundlagen und Praxis des demokratischen Rechtsstaates" an der Bucerius Law School in Hamburg. Seinen Vortrag "Parteiverbotsverfahren: Schutz der Demokratie im Dilemma" hat er am 16. Oktober 2025 im Rahmen der Ringvorlesung "Rechtsextremismus, Recht und Justiz" gehalten, die der Verein "Gesicht zeigen - Für ein weltoffenes Deutschland" in Kooperation mit der Freien Universität Berlin veranstaltet hat.
- Beginn des Vortrags
- Die zivilgesellschaftliche / politische Option
- Die Verbotsoption
- Pro- und contra Parteiverbot
- Die Instrumente der wehrhaften Demokratie
- Die Voraussetzungen für ein Parteiverbotsverfahren
- Das konzentrische Eskalationskontinuum und die Gewaltmembran
- Die Probleme eines Parteiverbotsverfahrens
- Die Quantität und die Qualität der Informationen
- Die Schutzpflicht des Staates
- Die Folgen eines Parteiverbotsverfahrens
